Gesundheitsreform Gesundheitsreform: Was ändert sich für die Versicherten?
Berlin/dpa. - Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft.Was ändert sich für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte, wasfür Nichtversicherte? Einige wichtige Fragen und zentrale Punkte:
WAS ÄNDERT SICH FÜR GESETZLICH VERSICHERTE?
Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen beiImpfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen undbei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vierWänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krankwird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nachPiercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulanteBehandlungen geöffnet. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen neueWahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattungoder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahltwerden. Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angebotenwerden.
STEIGEN DIE BEITRAGSSÄTZE DER GESETZLICHEN KASSEN?
Zu Jahresbeginn stiegen die Sätze im Schnitt um etwa 0,6 Punkte.Die Kassen begründeten dies auch mit der Reform - was das Ministeriumzurückwies. Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweitein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeberund Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherteneinen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudemGeld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sieeinen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenneine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.
WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVATVERSICHERTE?
Zunächst nichts. Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkasseneinen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss wenigerzahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten inden Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihreAltersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährigeund Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassennicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen fürBestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in diePKV erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang überder Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.
WAS BEDEUTET DIE REFORM FÜR NICHTVERSICHERTE?
Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichenoder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommenwerden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereitsvom 1. April an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherteohne Schutz muss die PKV vom 1. Juli an im so genannten Standardtarifaufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Einebestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn maneine neue Police nachweisen kann. Wer die Versicherungspflichtignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichenBedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssenoffene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.
WEITERE ZENTRALE PUNKTE:
APOTHEKEN/MEDIKAMENTE: Der Rabatt, den Apotheker den Kassen proMedikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor derVerordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden.Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert.
ÄRZTE: 2011 kommt eine neue Vergütung mit festen Euro-Preisen.Ärzte in «unterversorgten» Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.
KRANKENKASSEN: Statt sieben soll es nur noch einen Dachverband fürdie gesetzlichen Kassen geben. Kassenfusionen werden erleichtert. BisEnde 2008 müssen sämtliche gesetzliche Kassen entschuldet sein.
EINSPARUNGEN UND KOSTEN: Das Einsparvolumen liegt 2007 bei 1,1 bis1,2 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassensteigt in den kommenden Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro.