Gesundheitsreform Gesundheitsreform: Karlsruhe sieht kein Problem im Basistarif

Karlsruhe/MZ. - Das Bundesverfassungsgericht sah die Existenzder Privatversicherer nicht bedroht - allerdingsnur deshalb, weil der umstrittene Basistarifvöllig unattraktiv ist und in der Praxis keinegroße Rolle spielt.
Mit der Reform wollte GesundheitsministerinUlla Schmidt (SPD) die privaten Kassen - indenen sich traditionell nur Selbständige,Beamte und gut verdienende Arbeitnehmer versichernkönnen - sozialer und effizienter machen.Kern der Neuerungen war die Einführung einesBasistarifs mit geringeren Leistungen, inden zum Beispiel Privatversicherte wechselnkönnen, wenn ihnen die privaten Normaltarifeim Alter zu teuer werden. Außerdem müssendie Privatversicherer inzwischen jeden Neu-Interessentenin den Basistarif aufnehmen, unabhängig vomBeruf, Alter und Gesundheitszustand.
"Das zerstört unser Geschäftsmodell", klagtendie Privatkassen. Den billigen Basistarifmüssten die Kunden im Normaltarif mitfinanzieren,dort würden die Beiträge so stark steigen,dass die Privatkassen auf dem Markt keineChance mehr hätten, klagten die Firmen. Tatsächlichhaben sie den Basistarif aber so getrimmt,dass er jedenfalls für Neukunden unattraktivist. Bis zu 570 Euro pro Monat werden verlangt(für Bedürftige die Hälfte). Bisher habendeshalb nur rund 6000 Versicherte das Angebotangenommen - bei insgesamt rund 8,6 MillionenPrivatversicherten.
Kein Wunder, dass Karlsruhe im Basistarifkein verfassungsrechtliches Problem erkennenkonnte. Die Einführung eines für alle zugänglichenBasistarifs sei vom Sozialstaatsprinzip desGrundgesetzes gerechtfertigt, so die Richter.Karlsruhe verlangte vom Gesetzgeber nur, dieSituation weiter zu beobachten. Sollte dochnoch ein Run auf den Basistarif eintreten,müsste der Bundestag zugunsten der Privatversicherereingreifen. Auch die zukünftige Einführungeines wirklich attraktiven, aber für die Kassennicht kostendeckenden Basistarifs wäre "problematisch",erklärten die Richter.
"Das ist eine dauerhafte Bestandsgarantiefür die Private Krankenversicherung", behauptetegestern Reinhold Schulte, der Vorsitzendedes Verbands der PKV. BundesgesundheitsministerinUlla Schmidt (SPD) bestritt dies umgehend."Das Gericht hat dem Gesetzgeber großen Spielraumgelassen, wenn es darum geht, die Risikengerecht zu verteilen". Tatsächlich haben dieRichter den Übergang zu einer einheitlichenBürgerversicherung gestern nicht verboten.Die Existenz der Privatkassen muss nur solangegesichert werden, wie es ein duales Systemaus gesetzlichen und privaten Kassen gebensoll.
Auch die Einführung von mehr Wettbewerb unterden privaten Krankenkassen haben die Verfassungsrichterakzeptiert. Seit der Reform von 2007 könnenPrivatversicherte bei einem Kassenwechselihre Altersrückstellungen teilweise mitnehmen.Damit wird der Wechsel zu einer anderen (Privat)-Kassefür die Privatversicherten überhaupt erstdenkbar. Die Karlsruher Richter hielten etwasmehr Wettbewerb durchaus für "zumutbar".