Gesundheit und Genuss Gesundheit und Genuss: Kommt bald das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten?
Berlin/dpa. - Merkel teile auch das Anliegen von Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU). «Große Teile der Gesellschaft erwarten Verbesserungen für die Nichtraucher.» Der Bund könne allerdings kein öffentliches Rauchverbot erlassen. Für den Nichtraucherschutz seien auch Kommunen und Länder zuständig. Einige Länder machen unterdessen Druck.
Seehofer hatte ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen gefordert. Er nannte Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Flughäfen, Bahnhöfe und Restaurants als Beispiel. «Über 140 000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Folgen - meist durch Krebs», sagte Seehofer der «Bild am Sonntag». In vielen Flughäfen und Bahnhöfengilt bereits ein Rauchverbot, in Krankenhäusern läuft seitvergangenem Jahr ein Modellprojekt zu rauchfreien Kliniken. Seehoferließ offen, wann ein mögliches Gesetz gelten könnte.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verwies auf Pläne imBundestag. «Die Bundesgesundheitsministerin ist dafür, dass derNichtraucherschutz verbessert wird», sagte ihr Sprecher Klaus Vater.«Das Parlament wird initiativ werden.» In der SPD-Fraktion wird einfraktionsübergreifender Antrag für ein gesetzliches Rauchverbot inGaststätten vorbereitet. Der SPD-Abgeordnete Lothar Binding sieht füreine eigene Initiative gute Erfolgschancen. Die Ausweisung vonNichtraucherzonen in Gaststätten reiche nicht, sagte er dem SWR.
Sachsen-Anhalt plant von August an ein Rauchverbot inNahverkehrszügen, kündigte Landesverkehrsminister Karl-Heinz Daehre(CDU) an. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Harald Ringstorff(SPD) kann sich ein prinzipielles Rauchverbot in öffentlichenGebäuden vorstellen. Rauchfreie Schulen will das Land bis 2009 aberauf freiwilliger Basis erreichen. Verbindliche Regelungen fürrauchfreie Schulen gibt es in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.Der rot-rote Senat in Berlin plant ein Rauchverbot in der Verwaltung.
Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt, GeorgMilbradt und Wolfgang Böhmer (beide CDU), hatten für ein Rauchverbotauch in Gaststätten plädiert. Über den Nichtraucherschutz soll auchauf der Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni in Dessau beratenwerden.
Die Bundesregierung verwies darauf, dass in Deutschland nicht eineStelle dafür zuständig sei. Der Bund sei für Gaststätten und - überden Arbeitsschutz - für Regelungen zum Schutz vor Passivrauchenverantwortlich. Falls das Gaststättengesetz im Rahmen derFöderalismusreform auf die Länder übergehe, wären sie dafürzuständig. Bisher setzt die Bundesregierung auf eine freiwilligeVereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättenverband. Danach sollen bis 2008 mindestens 90 Prozent größerer Gaststätten mindestens die Hälfte für Nichtraucherplätze reservieren.
Die Regierung will die ausstehende EU-Richtlinie zum Werbeverbotfür Tabak in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet zügig in denBundestag einbringen, kündigte Wilhelm an. Der Generalanwalt der EU,Philippe Léger, hatte dem Europäischen Gerichtshof in der vergangenenWoche vorgeschlagen, die deutsche Klage abzuweisen. Das gilt alsVorentscheidung.
