Gesundheit Gesundheit: Praxisgebühr nicht nur bei persönlichem Kontakt

Berlin/dpa. - Patienten müssen die neue Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro auch bei einem Telefongespräch mit ihrem Arzt bezahlen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Berlin in einem neuen Ratgeber im Internet hin. Diese Regelung gelte jedenfalls dann, wenn es sich bei dem Telefonat um den ersten Kontakt im Quartal handelt. Schließlich nehme der Patient auch auf diese Weise die Leistung eines Arztes oder Therapeuten in Anspruch. Gleiches gelte beim Abholen eines Rezeptes, etwa für die Anti-Baby-Pille. Hier seien jedoch noch Änderungen möglich.
Die Praxisgebühr wird vom Januar 2004 an bei jedem ersten Besuch eines Arztes im Quartal erhoben. Ausnahmen gelten aber vor allem dann, wenn es sich um einen Arztbesuch handelt, der auf Grund einer Überweisung zum Beispiel durch den Hausarzt zu Stande gekommen ist.
Generell sollten Patienten künftig sehr genau ihre Arzttermine im Auge behalten: Wer zum Beispiel am letzten Tag eines Quartals zum Arzt geht und am folgenden Tag zur Blutabnahme wiederkommen soll, muss der KBV zufolge erneut zehn Euro bezahlen. Auch bei Überweisungen zum Facharzt gelte, dass der Besuch bei diesem nur dann von der Praxisgebühr befreit sei, wenn der Patient ihn noch im selben Quartal aufsucht. Wenn der Facharzt dann keinen Termin mehr frei hat, muss der Patient im folgenden Quartal zahlen.
Frauen müssen künftig beim Gynäkologen besonders aufpassen: Zwar sind Vorsorgeuntersuchungen generell von der Praxisgebühr befreit. Findet im Zusammenhang damit jedoch auch eine Behandlung statt, ist diese zuzahlungspflichtig, so die KBV.