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Gesundheit Gesundheit: Bonusprogramm der Techniker-Krankenkasse

Von Bärbel Böttcher 17.12.2003, 15:01
Krankenhaus. (Foto: dpa)
Krankenhaus. (Foto: dpa) ZB

Halle/MZ/boe. - Die Techniker-Krankenkasse(TK) ist mit bundesweit 5,4 Millionen Versicherteneine der größten Kassen. Ihr Beitragssatzbeträgt 13,7Prozent. Er ändert sich zum 1. Januarnicht.

Das Bonusprogramm

Zu dem Bonusprogramm können die Versichertenjederzeit ihre Teilnahme erklären. Punktegibt es für Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispielzur Krebsfrüherkennung oder auch Kindervorsorgeuntersuchungen.Belohnt werden vorbeugende Maßnahmen wie etwaWirbelsäulengymnastik. Punkte erhält, wersich zum Beispiel das Rauchen abgewöhnt, Blutspendet oder im Sportverein aktiv ist. Fürdie Punkte gibt es Sachprämien -vom Wok-Setbis zum Trampolin.

Zusatzversicherungen

Die TK startet zunächst zwei Pakete, diespäter erweitert werden.

Paket 1: Unter anderem Brillen, Kontaktlinsen,alternative Behandlung beim Heilpraktiker,zahnärztliche Leistungen, Auslandsreiseschutz.Der Preis liegt zwischen zehn und 15 Euro.

Paket 2: Es enthält vor allem Leistungenim Krankenhaus wie Chefarztbehandlung, Ein-oder Zweibettzimmer. Der Preis liegt zwischen30 und 40 Euro.

Selbstbehalt

Freiwillig Versicherte, also Mitglieder,deren Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenzeliegt, bekommen im Voraus einen Bonus von240Euro ausbezahlt. Dafür müssen die Gesundheitskostenbis zu einer Höhe von 300Euro übernommenwerden. Unterm Strich sind also maximal 60Euro selbst zu tragen. Für die Selbstbeteiligungangerechnet werden: ambulante Arztbehandlungen20Euro je Besuch; ambulante Zahnarztbehandlungenmit 40Euro pro Besuch; alles anderen in vollerHöhe. Nicht unter die Selbstbeteiligung fallenalle Leistungen für Mitversicherte Kinderund Jugendliche unter 18 Jahren, Vorsorge,ärztliche Beratung zur Empfängnisregelung.

Chronisch Kranke

Chronisch Kranke, die sich an einer optimiertenBehandlung (Desease-Management-Programm) beteiligen,müssen maximal 60 Euro ihrer Zuzahlungen (Medikamente,Praxisgebühr) selbst tragen.

Beitragsrückzahlung

Werden keine Leistungen in Anspruch genommen,kann ein Teil des Jahresbeitrages zurückerstattetwerden.

Eine Ärztin impft eine Patientin gegen Grippe. (Foto: dpa)
Eine Ärztin impft eine Patientin gegen Grippe. (Foto: dpa)
dpa