Gesundheit Gesundheit: Abgeordnete zahlen weniger Praxisgebühr

Berlin/Wörlitz/dpa. - Gesetzlich versicherte Abgeordnete zahlten die gleichen Gebühren wiealle Bürger, sagte sie am Rande der Grünen-Klausur in Wörlitz.
Seit 1. Januar müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassenbeim ersten Besuch eines Arztes je Quartal zehn Euro Praxisgebührzahlen. Privatversicherungen erheben bisher keine Praxisgebühren. DieGesundheitsreform schreibt vor, dass die Regelungen sinngemäß aufBeamte übertragen werden. Beamte sind nicht gesetzlichkrankenversichert. Sie bekommen ihre Aufwendungen - jetzt mit denAbstrichen der Gesundheitsreform - zur Hälfte von der Beihilfeersetzt. Für die andere Hälfte müssen sie sich privat versichern.
Ähnliches gilt für Abgeordnete, die nicht gesetzlich versichertsind. Da die Beihilfe nur für die Hälfte der Kosten eintrete, sei diestatistisch errechnete durchschnittliche Praxisgebühr von 40 Eurohalbiert und eine Pauschale von 20 Euro festgesetzt worden, sagteBender.
Abgeordnete können laut Abgeordnetengesetz zu Beginn derLegislaturperiode wählen, ob sie in einer gesetzlichen Kasse bleibenoder sich wie Beamte versichern. Das Bundesinnenministerium hat dieRegelungen der Gesundheitsreform auf die Beamten, Richter undVersorgungsempfänger des Bundes übertragen. Das Gesetz wurde am 17.Oktober vom Bundesrat endgültig verabschiedet. Wegen derunterschiedlichen Systeme wurde bei der Praxisgebühr einePauschalierung gewählt.
Die neuen Beihilferegelungen hat Bundesinnenminister Otto Schily(SPD) Mitte Dezember erlassen. Schily-Sprecher Rainer Lingenthal wiesdarauf hin, dass der Pauschalbetrag am Ende des Jahres derEntwicklung im Bereich der gesetzlichen Kassen angepasst wird. Dieskann eine Erhöhung, aber auch eine Minderung bedeuten.