Gesetzentwurf Gesetzentwurf: Steinkohle-Ausstieg kostet 22 Milliarden Euro
Dortmund/Berlin/dpa. - Das Bundeskabinett will das Gesetz zur Stilllegung des Steinkohlebergbaus am 8. August 2007 beschließen.
Die komplette Abwicklung der Stilllegung dauere bis zum Jahr 2029. Bis 2022 müssten noch Kosten für die Schließung der letzten Zeche im Jahr 2018 in Höhe 794,4 Millionen Euro gezahlt werden. Für Altlasten, die nicht zu den Ewigkeitslasten zählten, würden in den Jahren 2012 bis 2029 nochmals 1,66 Milliarden Euro fällig. Bis zur Schließung der letzten Zeche im Jahr 2018 zahle der Bund ab 2010 insgesamt 15,5 Milliarden Euro für die sinkende laufende Steinkohleförderung.
Im Gesetzentwurf wird dem Bericht nach ausdrücklich auf das sozialverträgliche Auslaufen Bezug genommen. Für ausscheidende Bergleute zahle der Bund von 2009 bis 2027 rund 1,4 Milliarden Euro Anpassungsgeld. Bergleute, die bis Ende 2022 auf Grund der notwendigen Zechenschließung ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten «vom Tag der Entlassung für längstens fünf Jahre Anpassungsgeld».