Geschichte Geschichte: Rente für erlittenes Unrecht in der DDR
Berlin/MZ. - Zur Begründung des neuen Gesetzes sagte der aus Sachsen-Anhalt stammende SPD-Vizefraktionschef Klaas Hübner, den Opfern des SED-Unrechts "soll das Gefühl gegeben werden, dass ihr Leiden nicht umsonst war". Die CDU-Abgeordnete Andrea Voßhoff aus Brandenburg sprach "von einem guten Tag für die Opfer kommunistischer Diktatur".
Zwar bekannten sich Redner aller im Bundestag vertretenen Parteien zum Kern-Anliegen des Gesetzes, gleichwohl gab es zu einzelnen Regelungen auch heftigen Widerspruch. So kritisierte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten keineswegs alle Verfolgten-Schicksale einschließe. Diesen Einwand machten sich auch Grüne und Links-Fraktion zu eigen.
Besonders heftig wurde während der einstündigen Aussprache die Links-Fraktion attackiert. Der bayerische SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel bezeichnete SED und PDS als "Täter-Partei". Es sei heuchlerisch, wenn die Links-Fraktion jetzt so tue, als stünde sie auf Seiten der Opfer und nun für eine umfassendere Regelung eintrete, sagte Dressel. Daraufhin erwiderte Bodo Ramelow für die Linke, er habe der PDS nur deshalb beitreten können, weil diese Partei sich Ende 1989 bei der Bevölkerung der DDR für das SED-Unrecht ausdrücklich entschuldigt habe. Der Bruch mit allen Formen der Repression sei unwiderruflich, unterstrich Ramelow.
Heftige Wortgefechte gab es zudem um einzelne Bestimmungen in dem Gesetz. Die ab September in Aussicht gestellte Opferrente wird nur gewährt, wenn die betroffene Person zu DDR-Zeiten mindestens sechs Monate lang aus politischen Grünen inhaftiert war. Opfer so genannter "Zersetzungsmaßnahmen", schulisch oder beruflich Benachteiligte sowie Verschleppte, die zwangsweise in die Sowjetunion verbracht worden sind, fallen somit nicht unter das neue Gesetz.
Außerdem wird die Opferrente nur dann bewilligt, wenn ein Betroffener als Alleinstehender weniger als 1 035 Euro oder als Verheirateter weniger als 1 380 Euro verdient. Wegen dieser "Bedürftigkeitsgrenze" gehen Berufstätige mit mittlerem, erst recht mit hohem Einkommen leer aus. Erst im Rentenalter weitet sich der Kreis der Anspruchsberechtigten. Die "normale" Rente wird nämlich nicht mit der Ehrenpension der SED-Opfer verrechnet.
FDP, Grüne und Linke bezeichneten am Mittwoch die "Bedürftigkeitsgrenze" als ungerecht. Die FDP stellte deshalb einen Änderungsantrag, wonach es einen "Sockelbetrag für alle" geben sollte und einen "Aufstockungsbeitrag für Bedürftige". Dieser Korrektur-Vorschlag wurde jedoch von der Großen Koalition geschlossen zurückgewiesen. Daraufhin votierten alle drei Oppositionsparteien des Bundestags in der Schluss-Abstimmung mit Nein.