Gerichtsurteil Gerichtsurteil: Wohnung ohne Bad ist für ALG-II-Empfänger unzumutbar

Dortmund/dpa. - Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach einem Urteil unzumutbar. Sie dürfen sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn sie bislang ohneBadezimmer gewohnt haben, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Fall eines Bochumers (Beschluss vom 22.12.2005, Az.: S 31 AS 562/05 ER).
Der Landzeitarbeitslose war aus einer 36 Quadratmeter großenWohnung nur mit Toilette in eine sechs Quadratmeter größere Wohnungmit Bad gezogen. Miet- und Nebenkosten stiegen durch den Umzug von212 auf 240 Euro monatlich. Die Arbeitsgemeinschaft für dieGrundsicherung Arbeitsuchender Bochum (ARGE) hatte die Übernahme dererhöhten Wohnkosten abgelehnt. Der Arbeitslose habe eigenmächtig dieihm zumutbare bisherige Wohnung verlassen. Dies sah das Gerichtanders und verpflichtete die Behörde zur Zahlung. Eine Wohnung ohneBad sei nicht mehr angemessen. Auch müsse die ARGE dem Umzug nichtvorher zustimmen. Der Beschluss ist nach den Angaben rechtskräftig.