Genetischer Fingerabdruck Genetischer Fingerabdruck: Technik könnte Aufklärungsquote verdoppeln

Cottbus/Leipzig/dpa. - Die Polizei sollte nach dem Willen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den genetischen Fingerabdruck von Straftätern leichter sammeln dürfen. «Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass sich die Aufklärungsquote damit verdoppeln lässt», sagte der DNA-Experte und stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende, Wolfgang Bauch, in einem dpa-Gespräch. Bisher könnten die Behörden nur das Foto und den natürlichen Fingerabdruck problemlos speichern. Für das Sammeln der Spuren von Speichel, Haaren oder Sperma ist eine richterliche Entscheidung nötig.
Beim Abgleich neuer DNA-Spuren von Tatorten mit den Datensätzen beim Bundeskriminalamt (BKA) liege die Trefferquote derzeit bei 22,4 Prozent. «In der Schweiz erreicht sie fast 50 Prozent», sagte Bauch.
«Die Möglichkeiten, die wir mit der DNA-Analyse in der Kriminalistik haben, sind sensationell. Dies muss man nutzen, um Opfer zu vermeiden und mehr Straftaten aufzuklären», forderte Bauch. Es ginge nicht darum, jeden Tatverdächtigen zu registrieren. «Wir nehmen ja auch nicht von jedem Ladendieb oder Verkehrssünder die Fingerabdrücke», sagte der Kriminalist.
Derzeit sind nach Angaben des Kriminalisten beim BKA rund 280 000 Personen und 50 400 Datensätze von Spuren, die an Tatorten gefunden wurden, erfasst. Spitzenreiter ist Bayern mit 59 000 Personen. «Dort kann, wie in Sachsen auch, ohne richterliche Zustimmung eine Speichelprobe entnommen und untersucht werden, wenn der Betroffene damit einverstanden ist», sagte der Ermittler bei der Cottbuser Mordkommission.
Untersuchungen hätten deutlich gezeigt, dass fast 80 Prozent der Vergewaltiger und Sexualmörder eine lange und sich steigernde kriminelle Karriere hinter sich haben. «Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es einen Personenkreis gibt, der immer wieder straffällig wird», sagte Bauch. Zur Vermeidung weiterer Opfer müsse von diesen potenziellen Wiederholungstätern eine DNA-Probe ohne überflüssigen bürokratischen Aufwand möglich sein. Durch den bislang erforderlichen Richterbeschluss verstreiche bei Ermittlungen wertvolle Zeit und die Justiz werde unnötig belastet.
Datenschutzrechtliche Bedenken teilt Bauch nicht. Die Untersuchungen der DNA-Spuren erfolgten ausschließlich im so genannten nichtcodierenden Bereich. «Dieser gibt keine Auskunft über das Aussehen der Person, schon gar nicht über Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten. Gene als Träger der Erbanlagen werden hierbei gar nicht untersucht.»
Um der Bevölkerung in der emotional geführten Diskussion unnötige Ängste zu nehmen, sei absolute Transparenz erforderlich. «Ferner könnte der Missbrauch dieser Daten ausdrücklich unter Strafe gestellt werden», regte Bauch an.
