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Cum-Ex-AffäreGeneralstaatsanwaltschaft: Kein Verdacht gegen Scholz

Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen den Kanzler und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher zurück. Es gebe keinen Anlass für Ermittlungen.

Von dpa Aktualisiert: 16.08.2022, 05:11
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in der Steueraffäre erst kürzlich jede Verantwortung zurückgewiesen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in der Steueraffäre erst kürzlich jede Verantwortung zurückgewiesen. Kay Nietfeld/dpa

Berlin/Hamburg - In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, nachdem der „Tagesspiegel“ dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen, schreibt die Zeitung. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

Kein Anlass für Ermittlungen

Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen. Diese frühere Entscheidung sei auch durch Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt gewesen.

„Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte - und somit auch ihre Vorgesetzten - nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ In Ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 erkannte die Staatsanwaltschaft auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.

Scholz weist Verantwortung zurück

Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank weiterhin jede Verantwortung zurückgewiesen. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat“, sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. „Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.“

Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um Eintreibung.

In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit.

Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sagte der „Bild“-Zeitung: „Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen.“ Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): „Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden.“