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Fußball-Berichterstattung Fußball-Berichterstattung: Politiker greifen in TV-Rechtsstreit ein

01.08.2001, 14:11

Hamburg/dpa. - Der stellvertretende ARD-Vorsitzende PeterVoß bestätigte gestern, dass der öffentlich-rechtlicheSender nicht mehr ausschließe, den Bundesliga-Vertragmit der Kirch-Gruppe zu kündigen. Es sei offenkundig"nicht ganz einfach", Kirch auf gerichtlichemWeg im Eilverfahren zur Vertragseinhaltungzu zwingen, räumte Voß ein. In jedem Fallwerde die ARD Beschwerde beim OberlandesgerichtMünchen gegen die Ablehnung der EinstweiligenVerfügung einlegen.

Sigmar Gabriel sagte, wenn Informationen demnormalen Zuschauer mehr als fünf Stunden vorenthaltenblieben, werde das Recht auf Kurzberichterstattungden Interessen von Kirch und dem Liga-Verbandgeopfert. Zudem müsse es eine Einigung überdie Erstattung der öffentlichen Kosten geben,falls Fußball nur noch "als profitorientierterWirtschaftsbetrieb" funktioniere. Dann müsstendie Vereine Kosten für den Stadionbau unddie Polizeieinsätze an Spieltagen selber tragen.

Nach einer Kündigung des Vertrags mit derKirchgruppe könnte die ARD das 1998 vom Bundesverfassungsgerichtbestätigte Recht auf Kurzberichterstattunggerichtlich einklagen. Dagegen betonte dieKirch-Gruppe, dass ein Kündigungsgrund fürdie ARD nicht ersichtlich sei. Dies habe dasLandgericht München mit seiner Ablehnung dervon der ARD beantragten Einstweiligen Verfügungbestätigt.