1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Früherer RAF-Terrorist: Früherer RAF-Terrorist: Christian Klar kann bald mit Freigang rechnen

Früherer RAF-Terrorist Früherer RAF-Terrorist: Christian Klar kann bald mit Freigang rechnen

16.06.2007, 14:56

Stuttgart/Berlin/dpa. - am Samstag in Stuttgart. Dieser sehe auch vor, dass Klar in den letzten drei Monaten des Jahres ab und zu das Gefängnis ohne Begleitung verlassen könne. Anfang 2008 - ein Jahr vor seiner möglichen Entlassung - könnte Klar dann Freigang bekommen. Die umfasst eine regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt.

Goll knüpfte den Freigang aber an die Bedingung, dass Klar sichnicht nach Berlin verlegen lassen will. Der Minister will nichtzulassen, dass Klar dort ein Praktikum am Berliner Ensembleabsolviert. «Das wäre eine Provokation», sagte der FDP-Politiker. DerIntendant des Berliner Theaters Claus Peymann hatte Klar dieseBeschäftigung angeboten. Bisher hatte Goll weitere Lockerungen voneinem weiteren Gutachten über die Rückfallgefahr Klars abhängiggemacht. Klar lehnt dies ab.

Der Ex-RAF-Terrorist hatte am Donnerstag erstmals ohne Fesseln undin Begleitung das Gefängnis verlassen. Diese erste Stufe derHaftlockerung hatte sich Klar am 24. April vor dem LandgerichtKarlsruhe erstritten. «Herr Klar wird wahrlich nicht schlechterbehandelt als andere Häftlinge», versicherte Goll. Die Ausgängedienen dazu, den Häftling schrittweise mit dem Leben in Freiheitvertraut zu machen. Bisher hatte der 55-Jährige das Gefängnis nur zuso genannten Ausführungen mit Handschellen verlassen dürfen, unteranderem zu einem Geburtstagsbesuch bei seiner Mutter.

Klar sitzt seit mehr als 24 Jahren im Gefängnis. Er wurde unteranderem wegen gemeinschaftlichen Mordes von RAF-Terroristen anArbeitgeber-Präsident Hanns Martin Schleyer und anGeneralbundesanwalt Siegfried Buback (beides 1977) verurteilt.Bundespräsident Horst Köhler hatte Anfang Mai Klars Gnadengesuchabgelehnt. Klar kann laut Gerichtsurteil frühestens im Januar 2009zur Bewährung entlassen werden. Über seine Freilassung nach derMindesthaftdauer von 26 Jahren entscheidet das OberlandesgerichtStuttgart.

Gespräch: Henning Otte, dpa