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Frankfurt/Main Frankfurt/Main: Wann kommt Nachtflugverbot?

04.04.2012, 08:27

Berlin/MZ. - So richtig freuen mochte sich am Mittwoch in Leipzig niemand. Weder die Gegner des Frankfurter Flughafenausbaus noch Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP). "Wir haben nur das Etappenziel erreicht", sagte Adolf Herrlein aus Frankfurt-Sachsenhausen, einer der acht Musterkläger im Revisionsverfahren gegen den Ausbau des Airports. Seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Oktober fliegen die Jets oft im Minutentakt über sein Haus. Um 5 Uhr in der Früh geht es los. Doch es gibt auch Passagen in dem Urteil, die Herrlein "sehr positiv" findet. So stellte der 4. Senat klar, dass auch in den so genannten Randstunden die Nacht nicht zum Tag werden dürfe. Aber selbst wenn der Lärm erst um 5.30 Uhr richtig losgehe, sei ihm und seinen Mitstreitern in Bürgerinitiative Sachsenhausen wenig geholfen, sagt Herrlein. Sie erwägen, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Mit versteinerter Miene hatte Herrlein an der Seite seiner Frau Angela zuvor das Urteil vernommen, das rund 1,5 Millionen Menschen in der Rhein-Main-Region betrifft: In der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr dürfen auch künftig keine Flugzeuge planmäßig auf dem Frankfurter Airport landen. In der Stunde davor und danach sind durchschnittlich maximal 133 Flüge pro Tag zugelassen. Damit entschied der 4. Senat am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so, wie der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel es in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte. Das Land Hessen hat gegen das Gesetz verstoßen, als es die 17 Nachtflüge in dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau der neuen Landebahn erlaubte. Das hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof auch so gesehen, gegen sein Urteil war das Land in Revision gegangen.

Doch auch die acht Musterkläger haben ihr Ziel verfehlt - nämlich die komplette Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, also eine Wiederherstellung der Situation wie vor dem Ausbau. Und sie hätten auch mehr erwartet. "Wir sind enttäuscht", sagte Eleonore Wagner von der Bürgerinitiativen Kelsterbach der Frankfurter Rundschau direkt nach der Urteilsverkündung in Leipzig. "Die Richter haben sich nicht getraut." Im Grunde hätte der 4. Senat mit dem Nachtflugverbot das Ergebnis der Mediation bestätigt, die dem Ausbau vorangegangen war und die das Land ignoriert hatte. Doch die Belastung sei weiter unzumutbar. "Der Kampf geht weiter", sagte Wagner. Auch am Tag sei der Lärm unerträglich.

Fakten hat der 4. Senat nicht geschaffen. Die Landesregierung, urteilten die Richter, muss einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erarbeiten; denn sie hatte die 17 Nachtflüge erst nach der langwierigen Anhörung gestattet. Theoretisch könnten in dem neuen Entwurf wieder die Erlaubnis von nächtlichen Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr stehen. Doch die Hürden sind hoch: "Der Spielraum ist äußerst gering", sagte der Vorsitzende Richter Rubel. Touristenflüge kämen dafür nicht in Frage. Chancen hätten maximal Expressfrachtflüge, deren Dringlichkeit bislang nicht nachgewiesen sei. Skeptisch bewerteten die Vertreter der Kommunen dieses Schlupfloch: "Diesen Spielraum sollte man nicht unterschätzen", warnte der Vorsitzende der Fluglärmkommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe (SPD). So richtig festlegen wollte sich Minister Posch denn auch nicht, als er sein Statement zum Revisionsverfahren abgab: Das Gericht habe seiner Behörde die nötigen Hinweise gegeben. "Wir gehen davon aus, dass wir das umsetzen können."