Flüchtlingskrise Flüchtlingskrise: Kauder lehnt Einwanderungsgesetz ab
Berlin - Um die aktuelle Flüchtlingskrise zu bewältigen, sind nach Ansicht von CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder Verfassungsänderungen nötig. Kompetenzen zwischen Bund und Ländern müssten neu geordnet werden, um etwa eine Beschleunigung des Bau-und Genehmigungsrechtes zu erreichen. Es gebe aber „Null Veränderung am Asylrecht im Grundgesetz“, versicherte der CDU-Politiker nach einer Klausurtagung des Vorstandes der Unionsfraktion. „Das Asylrecht bleibt aufrechterhalten.“
Kauder sprach sich dagegen aus, dem Bund direkte Zahlungen Städte und Gemeinden zu ermöglichen. „Das muss über die Länder gehen“, sagte der Fraktionschef. Die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einem neuen Zuwanderungsrecht lehnte Kauder ab. „In dieser Legislaturperiode sehe ich ein neues Einwanderungsgesetz nicht.“
Zuvor hatte Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) Überlegungen über weiter gehende Änderungen des Grundgesetzes gefordert. Dabei geht es darum, die Formulierung im Artikel 16a über sichere Herkunftsstaaten zu ändern, kein Anspruch auf Asyl besteht. Der Innenexperte der Unionsfraktion, Thomas Strobl, sprach sich dafür aus, Asyl für Menschen grundsätzlich auszuschließen, die aus Ländern kommen, bei denen die Anerkennungsquote unterhalb von zwei Prozent liegt.“ Derzeit werden nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern die Balkenstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsländer behandelt.
Lesen Sie im Folgenden, warum SPD und Opposition die Pläne des Fraktionschefs kritisieren.
Umfassendes Maßnahmenpaket soll am 24. September vereinbart werden
Die Unionsspitze forderte am Donnerstag in einem Beschuss zur Flüchtlingsfrage, Albanien, Montenegro und Kosovo in die Liste aufzunehmen. Sie machte sich außerdem den Plan des Innenministers zu eigen, Flüchtlingen in der Phase der Erstaufnahme vor der Entscheidung über ihren Asylantrag kein Bargeld mehr zukommen zu lassen, sondern nur noch Sachleistungen.
Das Flüchtlingsproblem wird auch den Koalitionsgipfel am Wochenende im Bundeskanzleramt beschäftigen. Beim Gipfeltreffen von Bund und Ländern am 24. September soll ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart werden. Nach Kauders Vorstellungen gehören dazu auch eventuelle Verfassungsänderungen. Erst wenn klar sei, was gemacht werde, könne auch über die Kosten und den Beitrag des Bundes dazu gesprochen werden, meinte der Fraktionschef.
Kritik vom Koalitionspartner und der Opposition
Er rechnet damit, das nach der Verabschiedung des Bundesetats 2016 im Herbst für die Kosten der Flüchtlingskrise noch ein Nachtragsetat erforderlich sein werde. Schon jetzt ist klar, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über die Anträge entscheidet 1000 neue Stellen bekommen soll. Kauder sprach sich auch für mehr Beamte bei der Bundespolizei aus. Außerdem müsse sie von anderen Aufgaben entlastet werden.
Vom Koalitionspartner und der Opposition gab es zum Teil heftige Kritik an den Überlegungen aus der Union. SPD-Vize Ralf Stegner sprach sich gegen Verfassungsänderungen aus. Es gehe nicht um „Symbolpolitik“, sondern um die Lösung praktischer Probleme. Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt zeigte sich aufgeschlossen für die Beschleunigung der Asylverfahren, lehnte aber eine „Aufweichung des Asylrechts“ ab.