Asyl-Aktenberg schrumpft Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt: Asyl-Aktenberg schrumpft
Magdeburg - Zwei Jahre nach dem Höhepunkt des Flüchtlingszuzugs entspannt sich die Lage in den Einwanderungs-Behörden zunehmend. Ein Großteil der Asylverfahren ist abgearbeitet. So seien Anfang September in Sachsen-Anhalt noch 1 269 Asylentscheidungen offen gewesen, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf MZ-Anfrage mit. Demnach hat das Amt enorme Aktenberge abgearbeitet. Zum Vergleich: Im Oktober 2016 hatte das Amt hierzulande noch 11.000 offene Fälle gemeldet.
Das Bamf sieht daher auch den Scheitelpunkt bei der Belastung überschritten: Seit Oktober 2016 sinke die Zahl der anhängigen Asylverfahren kontinuierlich. Deutschlandweit stehen aktuell 114.202 Entscheidungen aus. Grund für die Entlastung ist, dass die Zahl der Schutzsuchenden rapide sinkt. So reisten im Juli 244 Asylsuchende nach Sachsen-Anhalt ein, teilte das Innenministerium mit. Im November 2015 waren es noch mehr als 8.000.
Doch viele Geflüchtete, die seit 2014 einen Schutzstatus bekamen, haben Sachsen-Anhalt mittlerweile wieder verlassen. Das trifft auf jeden dritten Flüchtling mit Schutzstatus zu, teilte das Innenministerium auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Höse mit. Konkret hätten bis Juli 2017 9.000 von 28.000 anerkannten Flüchtlingen das Bundesland verlassen. Es sei ein bundesweites Phänomen, dass es Geflüchtete eher in die Ballungsräume und Metropolen ziehe, erklärte Ministeriumssprecher Danilo Weiser. Beispiele dafür seien Hamburg, München und Berlin, sagte Susi Möbbeck (SPD), Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Eine so „starke Fluktuation“ sei jedoch problematisch, sagte Möbbeck der MZ.
Ländern wie Sachsen-Anhalt fehle so die Verlässlichkeit in der Planung. Es sei viel Geld und Personal in neue Strukturen gesteckt worden - etwa Sprach- und Integrationskurse. So argumentiert auch das Innenministerium unter Holger Stahlknecht (CDU).
Aus dem Grund gilt bereits seit 2016 bundesweit die sogenannte Wohnsitzauflage. Sie verpflichtet Flüchtlinge, bei Anerkennung drei Jahre im Bundesland zu bleiben. Ausnahme sollen nur in Einzelfällen möglich sein, etwa bei Jobangeboten. Die Auflage habe sich aus Integrations-Perspektive bewährt, sagte Möbbeck der MZ.
Kritiker wie der Flüchtlingsrat monieren unterdessen, dass der Wohnsitzzwang für Geflüchtete die Integration teils hemme. „Ein Beispiel sind Berufspraktika, die die Flüchtlinge gerne in benachbarten Bundesländern absolvieren wollen“, sagte Projektleiterin Stefanie Mürbe. „Zum Teil läuft die Prüfung dann über Monate, so dass sich das Praktikum erledigt hat.“ Integrationsbeauftragte Möbbeck stimmte dem zu: „Die Auflage wird teilweise zu bürokratisch angewandt. Das ist ein Problem.“ Sie plädierte für Augenmaß bei den Ermessens-Entscheidungen. Integration und damit der Beruf müssten dabei Vorrang haben.
Während die Aktenberge beim Bamf schrumpfen, stehen die Verwaltungsgerichte unter Druck. Grund ist eine Klagewelle: Viele Geflüchtete wehren sich juristisch gegen die Entscheidungen des Bamf. Rund 8.000 Klage- und Eilverfahren seien 2017 zu erwarten, teilt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit. Das wären 65 Prozent mehr als 2016. Die Gerichte würden „im roten Bereich fahren“. (mz)