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Finanzpolitik Finanzpolitik: Bundesregierung kassiert die Eigenheimzulage ein

21.12.2005, 18:27

Berlin/dpa. - Zentrale Maßnahme ist die Abschaffung der Eigenheimzulage. Damit war der bisherigen Finanzminister der rot-grünen Koalition, Hans Eichel (SPD), in mehreren Anläufen noch gescheitert.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warnte im Bundesraterneut vor zusätzlichen Wünschen aus der Staatskasse. Die Beteiligten sollten ihre Forderungen «etwas disziplinieren». Für die Bürger seimehr Stetigkeit notwendig. Steinbrück stellte bei seiner Antrittsredein der Länderkammer fest: «Alle sind für Haushaltskonsolidierung,aber bitte nicht bei mir. Alle sind für die Abschaffung vonsteuerlichen Sondertatbeständen, aber bitte nicht bei mir. Und allesind nach wie vor sehr stark geprägt von dem, was wünschenswert ist,auch zu Weihnachten. Und stehen der Frage ziemlich fern, wie denn dasfinanziert werden darf.»

Die bisherige Förderung des Eigenheims bleibe noch bis 31.Dezember bestehen. «Wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworbenhat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder denKaufvertrag bis zu diesem Zeitraum abschließt, erhält die Förderungnach dem zur Zeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz», teilte dasFinanzministerium mit. Bund, Länder und Gemeinden nehmen damit imkommenden Jahr 223 Millionen Euro mehr ein. Diese Einnahmen steigenbis 2013 auf knapp sechs Milliarden Euro jährlich.

Zudem wurde die Attraktivität reiner Steuersparfonds wie Medien-und Windkraftfonds deutlich eingeschränkt. Rückwirkend zum 10.November 2005 soll es Neuanlegern nicht mehr möglich sein, Einkünfteaus anderen Quellen steuersparend mit Verlusten aus einem solchenFonds zu verrechnen. Verluste dürfen nur noch mit Gewinnen desselbenFonds verrechnet werden. Neben Medien- und Windkraft-Fonds sind auchLeasing-, Wertpapierhandels- und Videospiel-Fonds sowieSchiffsbeteiligungen betroffen. Hier erwarten Bund, Länder undGemeinden im kommenden Jahr 550 Millionen Euro, die bis 2008 auf gut2,1 Milliarden steigen.

Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten odergerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sindderzeit bis höchstens 7200 Euro steuerfrei. Für Arbeitnehmer, die das50. Lebensjahr vollendet haben und deren Dienstverhältnis mindestens15 Jahre bestanden hat, beträgt der Höchstbetrag 9000 Euro, beiÄlteren über 55 Jahren und einem Dienstverhältnis von mindestens 20 Jahren sind es 11 000 Euro. Diese Steuervergünstigung soll wegfallen. Es ist aber eine Übergangsregelung geplant.

Auch die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen wegenEntlassung aus einem Dienstverhältnis werden gestrichen. Derzeit sind höchstens 10 800 Euro steuerfrei. Die Steuerfreiheit für Zuwendungen des Arbeitgebers bei einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes an seinen Mitarbeiter bis zur Höhe von 315 Euro wird ebenfalls abgeschafft.