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Flüchtlingspolitik Familiennachzug: Flüchtlingspolitiks-Debatte im deutschen Bundestag wieder aufgeflammt

Von Steven Geyer 20.03.2017, 15:34
Blick in den Plenarsaal des deutschen Bundestages in Berlin.
Blick in den Plenarsaal des deutschen Bundestages in Berlin. dpa

Berlin - Im Bundestag ist der Koalitionsstreit um den Familiennachzug von Kriegsflüchtlingen wieder aufgeflammt – und könnte nun zu einem flüchtlingspolitischen Thema der anstehenden Wahlkämpfe werden: Auf Drängen von CDU und CSU hatte die schwarz-rote Koalition im Asylpaket II im vorigen Jahr für „subsidiär Schutzberechtigte“ das Recht ausgesetzt, ihre Ehepartner und Kinder nachzuholen.

In der SPD-Fraktion wird nun seit einigen Wochen diskutiert, wie sicherzustellen sei, dass die Regelung nach ihrem Auslaufen im März 2018 nicht verlängert wird – oder zumindest Flüchtlinge aus Syrien davon auszunehmen. Die CSU kündigt bereits an, sich für eine Verlängerung einzusetzen – womit das Thema im Wahlkampf landen würde.

Opposition legt Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Wartefrist vor

Die Opposition im Bundestag nutzt die Uneinigkeit der Koalition schon jetzt: Grüne und Linke legten eigene Gesetzentwürfe zur Abschaffung der zweijährigen Wartefrist vor. Teile der SPD unterstützen das Anliegen, sogar Fraktionsvize Eva Högl forderte die Union auf, zumindest in Härtefällen zur alten Regelung zurückzukehren. So hätten 2016 rund 2200 syrische Kinder von ihren Eltern getrennt gelebt. 

Bei der Expertenanhörung, die zur Befassung des Innenausschuss mit den Entwürfen gehört, zeigte sich am Montag erneut: Die Aussetzung des Familiennachzuges ist rechtlich brisant. Selbst die Juristen, die die Regelung für verfassungsgemäß halten, sehen in einem unbefristeten Stopp oder einer deutlichen Verlängerung Konflikte mit dem Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz sowie mit völkerrechtlichen Verpflichtungen.

So sagte Hendrik Cremer vom Deutsche Menschenrechtsinstitut in der Anhörung, die Aussetzung führe in der Praxis dazu, „dass Kinder drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt sind. Dies ist grund- und menschenrechtlich nicht haltbar.“

Trennung von Familien sei unmenschlich und Integrationshemmnis

Subsidiär geschützt sind Flüchtlinge, die kein Asyl erhalten, aber nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, weil ihnen dort Tod oder Folter drohen.

Auch das Kinderhilfswerk World Vision und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes forderten die Bundesregierung auf, den Familiennachzug wieder großzügiger zu handhaben. Es sei nicht zu erwarten, dass Syrer schnell heimkehren könnten. Die Trennung von Familien sei unmenschlich und ein Integrationshemmnis.

Deutsche Kommunen und Gesellschaft durch Familiennachzug überfordert

Die Union verteidigt das Asylpaket II dagegen als „wichtige Maßnahmen zur Ordnung und Begrenzung des Asylzustroms“, wie der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Mayer (CSU), erklärte. „Subsidiär Schutzberechtigte haben in Deutschland keine dauerhafte Bleibeperspektive.“ Wenn aber Menschen in absehbarer Zeit Deutschland wieder verlassen müssten, mache Familiennachzug keinen Sinn. „Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sollte daher über 2018 hinaus ausgesetzt werden.“

Die Union verweist darauf, dass allein seit 2015 rund 137.000 Syrer subsidiären Schutz in Deutschland erhalten hätten. Würden sie alle Familienmitglieder nachholen, seien die deutschen Kommunen „und unsere Gesellschaft“ überfordert. So erklärte sich am Montag auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund.