Fall Jakob von Metzler Fall Jakob von Metzler: Frankfurter Polizei-Vize wegen Folterdrohungen angeklagt

Frankfurt/Main/dpa. - Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner ist wegen seiner Folterdrohungen gegen den Entführer im Mordfall Jakob von Metzler angeklagt worden. Seine Anweisungen an einen nun ebenfalls angeklagten Beamten seien als Verleitung zu schwerer Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt/Main nach rund einjährigen Ermittlungen. Ursprünglich waren die Ermittlungen wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung eingeleitet worden. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) entband Daschner von seinen Aufgaben in Frankfurt und versetzte ihn nach Wiesbaden.
Daschner hatte den Entführer Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 bedrohen lassen, um das Geiselversteck des vier Tage zuvor entführten Jungen zu erfahren. Jakob von Metzler war zu diesem Zeitpunkt aber schon tot. Sein Vorgehen hatte der 60 Jahre alte Polizei-Vize sofort in einer Protokollnotiz schriftlich festgehalten, die im Januar 2003 zu dem Ermittlungsverfahren führte.
«Objektiv liegt der Tatbestand der Aussageerpressung vor», sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Beamten hätten vorsätzlich gehandelt und könnten sich weder auf Notwehr noch auf Nothilfe berufen. Es habe ihnen aber am subjektiven Willen gefehlt, die erpresste Aussage in dem Ermittlungsverfahren gegen Gäfgen zu verwerten. Daher sei der Verbrechensvorwurf einer Aussageerpressung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr nicht hinreichend sicher.
«Sie haben ausschließlich in dem Willen gehandelt, einem Kind das Leben zu retten», sagte Möllers. Ihr Verhalten habe dennoch gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Übereinkommen verstoßen. Unmittelbar nach der Drohung hatte der Täter die Polizei zum Versteck der Leiche geführt.
Ob es zu einem Prozess gegen die Polizisten kommt, entscheidet die zuständige Strafkammer des Landgerichts. Der Anwalt des bedrohten und inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilten Gäfgen hatte sich schon vor der Entscheidung über die schleppenden Ermittlungen beschwert und der Staatsanwaltschaft «Mauschelei» vorgeworfen. Auf Nötigung im schweren Fall stehen zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft. Dies gelte auch für die Verleitung, sagte Möllers.