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Fall Görgülü Fall Görgülü: Vater kommt nicht zum Sohn

Von Jörg Telemann 07.01.2005, 18:35

Halle/MZ. - Eigentlich wäre für Kazim Görgülü Samstag ein ganz besonderer Tag gewesen: Erstmals nach drei Jahren hätte er seinen Sohn Christopher treffen dürfen, um den der im sächsischen Krostitz lebende Türke seit fünf Jahren kämpft (MZ berichtete). Ab Samstag nämlich, so hatte es das Bundesverfassungsgericht kurz nach Weihnachten verfügt, hätten Christophers Pflege-Eltern aus dem Landkreis Wittenberg und sein Amtsvormund vom Jugendamt der Lutherstadt dem leiblichen Vater Umgang mit seinem Sohn gewähren müssen. Jeden Samstag von 15 bis 17 Uhr.

Doch aus dem langersehnten Wiedersehen mit seinem fünfjährigem Kind, das die leibliche Mutter kurz nach der Geburt gegen den Willen des nichtehelichen Vaters zur Adoption freigegeben hatte, wurde nichts. Per Fax teilten die Anwälte von Pflege-Eltern und Amtsvormund Edeltraud Seidel am Freitag mit, dass Christopher "bedauerlicherweise akut fieberhaft erkrankt ist". Die Erkrankung dauere voraussichtlich länger. Görgülü möge daher nicht zum Treffen mit Christopher erscheinen.

Als diese Nachricht Kazim Görgülü am Freitag erreichte, war er nach den Worten seiner jetzigen Frau Celestina Görgülü gerade auf dem Weg zum Flughafen, um aus der Türkei zum Wiedersehen mit Christopher nach Deutschland zurückzufliegen. "Kazim ist einfach nur noch traurig", beschreibt sie die Verfassung ihres Mannes.

Für die im Fall Christopher vom Amtsgericht Wittenberg eingesetzte Umgangspflegerin, Kerstin Förster, kommt die plötzliche Erkrankung nicht überraschend. Christophers Amtsvormund, Edeltraud Seidel, habe ihr schon am Dienstag dieser Woche mitgeteilt, dass aus dem Treffen nichts werden würde, sagte Förster der MZ. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember war Seidel nach Darstellung Försters angeblich nicht bekannt. Was darüber in der Presse gestanden habe, "interessiert mich nicht", habe Seidel zu Förster gesagt. Und zu diesem Zeitpunkt war Christopher offenbar noch gesund. Die Krankschreibung jedenfalls datiert von Freitag.

Seidel selbst, das Jugendamt oder der zuständige Landkreis Wittenberg waren am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.