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Ausgangssperre: Durchreisen sind verboten - auch per Bahn und Flugzeug? Fahrten durch betroffene Landkreise nicht erlaubt

23.04.2021, 09:36
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht wegen der Corona-Pandemie eine bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vor.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht wegen der Corona-Pandemie eine bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vor. Foto: dpa

Berlin - Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt einem Bericht zufolge die nächtliche Durchreise durch betroffene Landkreise. Diese Auffassung wird in einem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vertreten, wie die „Bild“-Zeitung am Freitag berichtete. Dabei geht es um die Interpretation der nächtlichen Ausgangssperre, die für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gilt.

Die Regelung stellt auch Flughäfen vor Probleme

Gemäß der Gesetzesbegründung sei in diesem Fall „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten. Es seien ausdrücklich „auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst“. Weiter heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: „Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet“ sei, wenn Ausnahmen vorlägen. „Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren“, sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Zeitung.

„Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll.“ Dem Zeitungsbericht zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben. (AFP)