Extremismus Extremismus: Zündel-Prozess beginnt mit scharfen Attacken

Mannheim/dpa. - Er habe diePflichtverteidiger Zündels den Wahlverteidigern vorgezogen, dennletztere hätten nur eingeschränkte Akteneinsicht bekommen, hieß es.Über die Anträge will der Richter allerdings erst zu einem späterenZeitpunkt entscheiden. Zündel muss sich wegen des Verdachts derVolksverhetzung, der Beleidigung und der Verunglimpfung des AndenkensVerstorbener vor dem Landgericht verantworten.
Zündel gilt laut Anklage als einer der aktivsten Holocaust-Leugner. Von Kanada und den USA aus soll er über eine Internet-Homepage sowie einschlägige Publikationen weltweit den Massenmord anden Juden im Nationalsozialismus abgestritten haben.
Der Auftakt des Prozesses war von formellen Streitigkeitengeprägt, bis zum Mittag konnte die Anklageschrift nicht verlesenwerden. Weil die Verteidigung zahlreiche Anträge stellte, wurde dieVerhandlung mehrfach unterbrochen. Auch beim ersten Prozess gegenZündel, der im vergangenen November geplatzt war, hatten seineAnwälte den Richter für befangen gehalten. Der Prozess wurde zumzweiten Mal aufgerollt, weil für den Angeklagten neuePflichtverteidiger bestellt werden mussten.
Viele Zuschauer im Gerichtssaal klatschten, als Zündel zurVerhandlung erschien. Auch der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler, derin den 70er Jahren als RAF-Mitglied verurteilt wurde, nahm auf denZuschauerbänken Platz. Im ersten Prozess hatte die Verteidigung nochversucht, Mahler als juristische Hilfskraft einzusetzen - obwohlgegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot besteht. Der Gerichtssaalwurde von Polizisten bewacht.
Zündels Wahlverteidiger rügten unter anderem, dass das Gerichtnicht ordnungsgemäß besetzt sei. Sie verlangten zudem, dass diePflichtverteidiger von den Wahlverteidigern räumlich getrennt seinmüssten und begründeten dies mit dem angeblich fehlendenVertrauensverhältnis zum Angeklagten. Zu den Wahlverteidigern Zündelsgehört unter anderem der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, derselbst bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Beide Anträgewies das Gericht zurück.