Extremismus Extremismus: Hamburg will El Motassadeq und Mzoudi ausweisen

Hamburg/dpa. - Mzoudi und Motassadeq könnenallerdings erst nach Abschluss der Prozesse ausgewiesen werden, dieim Laufe des Jahres in eine neue Runde gehen.
Motassadeq war im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11.September 2001 als Terrorhelfer zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch aufgehoben und dasVerfahren nach Hamburg zurückverwiesen. Der neue Prozess beginnt am10. August. Auch Mzoudi war als Mitwisser der Anschläge in den USAangeklagt gewesen, wurde aber mangels Beweisen freigesprochen. DieBundesanwaltschaft legte Revision ein.
Innensenator Udo Nagel (parteilos) betonte, mit derAusweisungsverfügung würden die derzeit zur Verfügung stehendenInstrumente des Ausländerrechts konsequent genutzt.
Bereits einen Monat vor dem offiziellen Beginn des neuen Prozessesgegen Motassadeq hat am Dienstag ein Richter des HamburgerOberlandesgericht bereits eine Zeugin vernommen, bestätigteGerichtssprecherin Sabine Westphalen einen Bericht von «SpiegelOnline». Die Frau werde beim eigentlichen Prozess nicht mehr inDeutschland sein. Es habe sich um eine nicht öffentliche,«kommissarische Vernehmung» gehandelt. Laut «Spiegel Online» handeltees sich um eine 36 Jahre alte Hausfrau, die über ihren ägyptischenEhemann sowohl Motassadeq als auch den Todespiloten Mohammed Attakennen gelernt hatte.
