Ex-SS-Scharführer Ex-SS-Scharführer: BGH bestätigt Lebenslang für Anton Malloth

Karlsruhe/dpa. - Die Einwände der Anwälte Malloths, der krebskranke Greis sei wederverhandlungs- noch haftfähig, zudem verstoße das Verfahren wegen sehrlange zurückliegender Taten gegen die EuropäischeMenschenrechtskonvention, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten.(BGH: Aktenzeichen 1 StR 538/01 vom 21. Februar 2002)
Das Landgericht München hatte Malloth im Mai 2001 wegen Mordes undversuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Taten warenfür den Schuldspruch maßgebend: 1944 soll Malloth einen jüdischenGefangenen im NS-Vernichtungslager bei Leitmeritz (Litomerice) imheutigen Tschechien mit Stockschlägen und Fußtritten an den Kopfermordet haben. Schon ein Jahr zuvor soll Malloth einen jüdischenGefangenen ebenfalls aus Rassenhass geschlagen und mindestens zweiMal auf ihn geschossen haben, weil dieser sich einen Blumenkohl unterdie Jacke gesteckt hatte.
In dem Vernichtungslager und Gestapo-Gefängnis kamen zwischen 1940und 1945 mindestens 2500 Menschen um. Nach Berichten vieler Häftlingehat sich der «schöne Toni», wie Aufseher Malloth wegen seinerEitelkeit genannt wurde, durch besonders grausame Taten hervorgetan.
Für die BGH-Richter steht fest, dass Malloth, der sich derzeit inder Krankenabteilung des Gefängnisses München-Stadelheim befindet,sehr wohl verhandlungsfähig ist. Mehrere ärztliche Gutachten ließenda «keine Zweifel» zu, sagte der Vorsitzende BGH-Richter GerhardSchäfer am Donnerstag. Malloths Verteidiger hatten ihren Mandantenzwei Tage zuvor noch als «lebenden Leichnam» bezeichnet, der nur nochden Tod herbeisehne.
Die späte Verurteilung Malloths verstoße auch nicht gegen dieEuropäische Menschenrechtskonvention, stellte Schäfer fest. Zwar habees seit dem Krieg mehrere Ermittlungsverfahren gegen Malloth gegeben,diese seien aber «nie unnötig verschleppt» worden. Die Verurteilungfuße auf Aussagen von Augenzeugen, die erst Ende 1999 bekanntgeworden seien. Anderthalb Jahre später sei Malloth verurteiltworden. «Eine vermeidbare Verzögerung liegt nicht vor», sagteSchäfer. Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt vor, dassein Angeklagter in angemessener Zeit gehört werden muss.
Beim Strafmaß hätten die Münchner Richter gar keine Alternativengehabt, sagte Schäfer. Es sei auch erklärter Wille des Gesetzgebers,dass es bei Mord keine strafmildernde Verjährung gibt. Gerade imHinblick auf die nationalsozialistischen Gewaltverbrachen sei dieUnverjährbarkeit von Mord «ohne Wenn und Aber» festgeschriebenworden.
Mit der Karlsruher Entscheidung wird ein Fall abgeschlossen, derzu diplomatischen Verwicklungen zwischen Tschechien, Italien undDeutschland geführt hatte. 1948 hatte ein Volksgericht in LitomericeMalloth zum Tode verurteilt. Allerdings war dieser längst überInnsbruck nach Südtirol geflüchtet, wo er bis Ende der achtzigerJahre unbehellig lebte. Ermittlungen, die auf Drängen tschechischerBehörden in Österreich und der Staatsanwaltschaft Dortmund geführtwurden, verliefen wegen «unbekanntem Aufenthaltsort» im Sande.
Die Flucht endete 1988. Nach der Abschiebung aus Italien zogMalloth in ein Altersheim bei München. Tschechien forderte dieAuslieferung, die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte erneut. Doch1999 wurde das Ganze erneut eingestellt, diesmal mangelshinreichender Verdachtsmomente für eine Mordanklage. Wenig spätertauchten aber neue Zeugenaussagen ehemaliger KZ-Häftlinge auf, die imJanuar schließlich zur Verurteilung führten.