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Ex-Pegida-Frontfrau  Ex-Pegida-Frontfrau : Hamburger Polizei ermittelt gegen Tanja Festerling

12.07.2016, 12:01
Tatjana Festerling
Tatjana Festerling dpa-Zentralbild

Hamburg/Dresden - Die Hamburger Polizei ermittelt gegen die frühere Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling. Ihr wird vorgeworfen, sich des Anwerbens für einen fremden Wehrdienst schuldig gemacht zu haben.

Das Ermittlungsverfahren sei gemäß Paragraf 109 h des Strafgesetzbuchs eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag in Hamburg. Zuvor hatte der Berliner „Tagesspiegel“ darüber berichtet. Auch bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wird ein Anfangsverdacht gegen Festerling geprüft.

Die 52-Jährige hatte Ende Juni mit dem niederländischen Pegida-Aktivisten Edwin Wagenveld Bulgarien besucht. Dabei hatte sie sich nach eigenen Angaben in der Grenzregion zur Türkei der paramilitärischen Bürgerwehr „Bulgarian Military Veterans Union - Vasil Levski“ angeschlossen.

„Die bulgarischen Freunde, die das Grenzhinterland an der bulgarisch-türkischen Grenze sichern, suchen dringend Verstärkung, möglichst Veteranen aus Militär und Polizei“, posteten Festerling und Wagenveld später im Netz.

Auf Bildern posierten beide in Tarnanzügen mit maskierten Männern der Bürgerwehr. „Männer Europas - dieser Appell richtet sich an Euch! Ohne Euch wird das nichts mit der Festung Europa!“

Wenig später soll sie den Aufruf bei einer Kundgebung des fremdenfeindlichen Legida-Bündnisses in Leipzig wiederholt haben. „Also Männer, wer ein paar Wochen Zeit hat, wer über eine militärische oder polizeiliche Ausbildung verfügt, wer aufgeschlossen ist und dazulernen will, wer bereit ist, in armen Männergemeinschaften in Zelten im Busch zu übernachten, und wer europäische neue Freundschaften schließen will, sollte sich auf den Weg ans Schwarze Meer machen und die europäischen Verbündeten vor Ort unterstützen“, zitierte sie der „Tagesspiegel“.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete ebenfalls ein Verfahren ein. Es werde geprüft, „ob sich aus der Gesamtschau der am 04.07.2016 in Leipzig durch Frau Festerling gehaltenen Rede und weiteren Äußerungen von Frau Festerling auf ihrer Internetseite“ ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Strafbarkeit nach Paragraf 109 Strafgesetzbuch ergebe, sagte Staatsanwältin Jana Friedrich.

Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, heißt es im Gesetzestext. Auch der Versuch ist strafbar.

Festerling war im Juni nach Streitigkeiten mit Pegida-Chef Lutz Bachmann aus dem Organisationsteam des fremden- und islamfeindlichen Dresdner Bündnisses und dem Pegida-Verein ausgeschlossen worden.

Es ist nicht das erste Mal, dass gegen die frühere Hamburger AfD-Politikerin ermittelt wird: Anfang des Jahres hatte sie bei einer Legida-Kundgebung gesagt, „wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln“.

Daraufhin waren mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung erstattet worden. Die Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Mai eingestellt. Die genannten Eliten seien „kein taugliches Angriffsobjekt“ im Sinne des Strafgesetzes, hieß es zur Begründung. (dpa)