Euro-Rettungsschirm Euro-Rettungsschirm: Auch Sünder müssen zahlen
BRÜSSEL/MZ. - Griechenland, Irland und nunwohl auch Portugal sind pleite. Können dieseLänder ihre Schulden je zurückzahlen?
Ursprünglich sollte jeder, der Geld über denRettungsschirm aufgenommen hat, diese Summebinnen drei Jahren zurückzahlen. Die Fristwurde inzwischen auf sieben Jahre verlängert.Außerdem hat man die Zinsen gesenkt, um bankrotteRegierungen nicht noch zusätzlich zu belasten.Dennoch bleibt die große Gefahr, dass dieseLänder ihre Schulden nicht begleichen könnenund quasi Konkurs anmelden müssen.
Welche Folgen hat das für dieEinlagen und Bürgschaften der Bundesrepublik?
In diesem Fall müsste Berlin für die Schuldengeradestehen. Dazu muss man aber wissen: EineRegierung, die Geld vom Rettungsschirm mitseinen derzeit 440 Milliarden Euro oder vomkünftigen Krisenmechanismus mit seinen 700Milliarden bekommt, steht unter Beobachtung.Werden Auflagen wie Sparkonzepte nicht ungesetzt,erlischt auch der Anspruch aus dem Hilfsfondsder EU.
Rettungsschirm und Krisenmechanismuswerden angeblich von allen Euro-Mitgliedstaatengefüllt. Stimmt das wirklich?
Ja, das ist tatsächlich so. Sogar Griechenland(2,8 Prozent), Irland (1,6 Prozent) und Portugal(2,5 Prozent) sind an dem Hilfsmechanismusbeteiligt, von dem sie selbst profitieren.
Berlin muss für den künftigenKrisenmechanismus fast 22 Milliarden Euroan Bar-Einlagen stellen. Nun gibt es abereine gesetzlich verankerte Schuldenbremse.Führt der Beitrag deshalb nicht dazu, dassan anderer Stelle gespart werden muss - aufunsere Kosten?
Nein. Da diese Bar-Einlage, die mit einerMietkaution vergleichbar ist, ja nur als Sicherheithinterlegt wird und auch Zinsen für den Bundeshaushalteinbringt, wird der Betrag bei der Schuldenbremsenicht angerechnet.