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EU-Verordnung EU-Verordnung: Kindereinträge im Eltern-Reisepass werden ungültig

03.05.2012, 11:50
Wer einen Familienurlaub plant, sollte sich rechtzeitig um einen Reisepass für alle Familienmitglieder kümmern. (FOTO: DPA)
Wer einen Familienurlaub plant, sollte sich rechtzeitig um einen Reisepass für alle Familienmitglieder kümmern. (FOTO: DPA) tmn

Halle (Saale)/MZ. - Aus Sicherheitsgründen wird ab 26. Juni das Prinzip „eine Person-ein Pass“ eingeführt.

Kinderpässe werden nur noch für Kinder bis zum 13. Geburtstag ausgestellt. Unabhängig vom Alter enthält der Pass ein Lichtbild und kostet 13 Euro. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres muss ein Reisepass beantragt werden. Dieser kostet für Reisende unter 24 Jahren 37,50 Euro und ist für sechs Jahre gültig.

Für Reisen innerhalb der EU reicht unabhängig vom Alter auch ein Personalausweis aus, welcher ebenfalls sechs Jahre gilt und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro kostet. Die allgemeine Ausweispflicht gilt ab 16 Jahren.

Pässe, in denen Kinder eingetragen sind, bleiben für die Eltern gültig.