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EU-Verfassung EU-Verfassung: Böhmer plädiert für Volksabstimmung in Deutschland

31.07.2004, 13:00

Magdeburg/dpa. - «Dafür müsste die Verfassung (mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat) geändert werden, und so eine Diskussion dauert», sagte er.

Das Grundgesetz sieht eine Volksbefragung nur bei einerNeugliederung des Bundesgebiets vor. Die rot-grüne Koalition will imHerbst einen neuen Vorstoß zur Einführung von Volksentscheiden aufBundesebene unternehmen. Union und FDP lehnen dies bislangmehrheitlich ab. CSU und FDP wollen aber für den speziellen Fall derEU-Verfassung wie in anderen Staaten ein Referendum ermöglichen -gegen den Willen von CDU-Chefin Angela Merkel.

Böhmers Thüringer Parteifreund und Kollege Dieter Althausplädierte «dafür, die Bürger in allen 25 EU-Staaten überdie europäische Verfassung abstimmen zu lassen». Der«Bild am Sonntag» sagte er weiter: «Dabei denke ich nicht an 25nationale Volksabstimmungen, sondern an ein gesamteuropäischesReferendum. In Kraft treten könnte die Verfassung dann, wenn mehr als50 Prozent der EU-Bürger dafür stimmen.» Allerdings war ein solchesEU-weites Referendum auf EU-Ebene bereits diskutiert und verworfenworden.

Die FDP will indes Mitte August eine eigene Volksabstimmung überdie EU-Verfassung starten: «In der Wahlkabine im Berliner Thomas-Dehler-Haus, an Infoständen vor Ort oder im Internet kann dann jederseine Antwort geben auf die Frage "Stimmen Sie der EuropäischenVerfassung zu?"», sagte FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper demNachrichtenmagazin «Focus». Das FDP-Votum solle einer wirklichenVolksabstimmung den Weg bahnen.

Kernpunkte der neuen EU-Verfassung (Grafik: dpa)
Kernpunkte der neuen EU-Verfassung (Grafik: dpa)
dpa