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Entschließungsantrag Entschließungsantrag: Pflege der Gräber von Sinti und Roma

Von Markus Decker 10.10.2012, 17:13

Berlin/MZ. - Das "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" besagt, dass der Bund Geld bereitstellt für die Gräber von Opfern des Ersten und Zweiten Weltkrieges, der NS-Diktatur sowie des kommunistischen Regimes. Bei den Opfern von Krieg und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft ist jedoch Voraussetzung, dass sie bis 1952 gestorben sind, weil der Gesetzgeber annahm, dass mehr als sieben Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus kein Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen hergestellt werden könne. Auf Betreiben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma soll das Datum 1952 für die NS-Opfer jetzt gestrichen werden. Dessen Vorsitzender Romani Rose sagte dazu der MZ: "Holocaust heißt die Vernichtung ganzer Familien. Teilweise haben nur einzelne überlebt. Und für sie ist oft kein Grab übrig geblieben und damit kein Ort des Gedenkens." Hier könne der Staat helfen. Rose erinnerte daran, dass Sinti und Roma erst 1982 als Holocaustopfer anerkannt worden seien. Für sie habe es vielfach keine Ehrengräber gegeben. Mit einer Mehrheit für den Antrag wird gerechnet - wenngleich es daran auch Kritik gibt.

Der Zentralrat beziffert die Zahl der Sinti- und Roma-Gräber, um die es geht, mit etwa 3000. Der Bund entrichtet 2012 insgesamt 34 Millionen Euro für die Grabpflege.