Einreise in die USA abgelehnt Einreise in die USA abgelehnt: Fall Aimee ist kein Einzelfall
Berlin - Der Fall der Abiturientin Aimee Valentina Schneider schlägt weiter hohe Wellen. Die junge Frau aus Hessen wollte für vier Monate ihre Cousine in den USA besuchen. Statt in Cleveland endete die Reise aber noch beim Umsteigen in Philadelphia. Die 19-Jährige und ihr Smartphone wurden in einem separaten Raum penibel kontrolliert. Dann musste sie zurückfliegen. Schneider habe nicht angegeben, dass sie für einen Au-Pair-Aufenthalt in die USA reise, so der Vorwurf der Beamten. Das hatte sie tatsächlich nicht angemerkt. Schließlich wollte sie nur ihre Cousine besuchen und in dieser Zeit die eigenen Sprachkenntnisse verbessern.
600 Deutschen wurde die Einreise verweigert
Schneider ist kein Einzelfall: 2013 wurden nach Angaben der US-Botschaft rund 700 deutsche Staatsbürger an der Einreise in die Vereinigten Staaten gehindert, so viele wie in den Vorjahren. Die genauen Gründe kann die Vertretung nicht nennen. Demgegenüber stünden aber 2,7 Millionen Deutsche, die im gleichen Jahr problemlos die US-Grenze passiert haben. „Es gibt keine mysteriösen Gründe, mit denen die Einreise untersagt wird“, so die Botschaft. Wer abgelehnt wird, würde danach mindestens mündlich über den Anlass aufgeklärt.
Dennoch: Fälle wie den von Schneider erleben Reiserecht-Anwälte öfter. Thomas Schwab von der Frankfurter Kanzlei Winheller beschäftigt sich seit 2008 vorwiegend mit Deutschen, die ein US-Visum brauchen oder abgelehnt wurden. So sei einem Deutsch-Iraner die Einreise verweigert worden, weil sein Name gar nicht Deutsch klinge und er daher offensichtlich gar kein Deutscher sei. Der Kemptener Anwalt Ernst Führich berichtet von einem Deutschen, der mit Touristenvisum in die USA kam, aber auf einer Sportveranstaltung ehrenamtlich als Schiedsrichter auftreten wollte. Ihm wurde die Einreise verweigert, er musste umkehren.
Tätigkeiten müssen angemeldet werden
„Wenn man für irgendwelche Tätigkeiten in die USA will – und seien sie auch ehrenamtlich – dann muss man das vorher beantragen“, erklärt Führich. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zum Arbeiten. „Das Internet-Visum ESTA ist kein richtiges Visum, sondern eine Einreiseberechtigung.“ Ein Visum könne nicht nachträglich beantragt werden. Für solche Fälle sei ein Platz im Flieger zurück in die Heimat garantiert – den müsse man allerdings selber zahlen. „Das Risiko liegt beim Reisenden. Den Rechtsweg gegen amerikanische Behörden kann man nicht beschreiten, die sitzen am längeren Hebel“, meint Führich.
Der Anwalt betrachtet das strenge Vorgehen der Amerikaner bei der Einreisekontrolle skeptisch, zum Beispiel wenn Handys durchstöbert oder die Schlösser an Koffern zerstört werden, um diese dann zu durchsuchen: „Ob das alles so rechtsstaatlich im Sinne der Grundrechte ist, das bezweifle ich.“
Nur ein Anruf gestattet
Grundsätzlich kann jeder Staat selbst entscheiden, wem die Einreise gestattet wird. Ob Deutsche in anderen Staaten ähnliche Erfahrungen wie Schneider gemacht haben, vermag das Auswärtige Amt nicht zu beantworten. „Die deutschen Auslandsvertretungen leisten hilfsbedürftigen deutschen Staatsangehörigen im Ausland die erforderliche konsularische Hilfe“, heißt es lediglich.
Aimee Schneider hätte gerne ein Konsulat eingeschaltet, aber sie durfte ihr Telefon nur einmal benutzen: Um ihren Eltern zu sagen, dass für sie der Rückflug ansteht. (mit ote)