Ehrenamt Ehrenamt: Fahrerlaubnis für Feuerwehr erleichtert
BERLIN/MZ. - Die Prüfung muss nicht mehr in einer Fahrschule abgelegt werden. Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und seine Eignung in einer praktischen Prüfung nachweisen. Bisher galt der Feuerwehrführerschein nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 4,75 Tonnen. Mit der normalen Fahrerlaubnis dürfen lediglich Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen gesteuert werden.
Grund der Sonderregelung sind vor allem die Nachwuchssorgen der Hilfsorganisationen. Die Freiwilligen Feuerwehren haben oft nicht mehr genügend Mitglieder mit Lkw-Führerschein. Die Kommunen wiederum haben in der Regel nicht das Geld, Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren einen regulären Lkw-Führerschein zu bezahlen. Der kann bis zu 8 000 Euro kosten. Zugleich werden die Fahrzeuge immer größer. In Sachsen-Anhalt verfügen die Freiwilligen Feuerwehren über 770 Fahrzeuge in der Gewichtsklasse von 4,75 bis 7,5 Tonnen, der Katastrophenschutz besitzt über 40 Lkw mit 7,49 Tonnen.
Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hans-Peter Kröger, sagte am Freitag: "Die Neuregelung für den Führerschein ist ein wichtiger Baustein zur Existenzsicherung vieler Freiwilliger Feuerwehren." Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte gegenüber der MZ: "Das ist eine gute Sache. Damit wollen wir das ehrenamtliche Engagement stärken und belohnen. Vor allem im ländlichen Raum ist das ein ganz wichtiges Thema."