Gefahr in der Luft? Drohnen-Führerschein auch in Sachsen-Anhalt nötig

Halle (Saale) - In der Luft wird es immer enger, denn die Zahl der Drohnenflüge steigt in Deutschland rasant an. Nach Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gab es 2016 bundesweit etwa 400 000 der unbemannten Fluggeräte. Allein in diesem Jahr sollen 600 000 weitere hinzu kommen. Damit erhöht sich auch die Gefahr von Zwischenfällen. Bis Ende August zählte die DFS bereits 60 Drohnen-Sichtungen durch Piloten. Das sind fast so viele wie im gesamten Vorjahr.
„Drohnen können zu einer ernsthaften Gefahr für den bemannten Luftverkehr werden“, meint DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle. Bisher kam es zwar nicht zu einer Kollisionen mit einem Flugzeug. Allerdings hätte ein Zusammenprall dramatische Folgen. So geht die Pilotengewerkschaft Cockpit davon aus, dass es zu einem Absturz kommen könnte, wenn eine Drohne in ein Triebwerk gerät.
Um solche Unglücksszenarios zu verhindern und auch mehr Klarheit im Umgang mit Drohnen zu schaffen, hat das Bundesverkehrsministerium die Luftverkehrsordnung überarbeitet. Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Oktober in Kraft. Sie sollen die zuvor eher schwammigen Bestimmungen ablösen.
Bisher wurde nur zwischen einer privaten und einer gewerblichen Nutzung unterschieden. Künftig werden die Drohnen nach ihrem Gewicht eingeteilt. So muss auf Multikopter, die mehr als 250 Gramm wiegen, eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Besitzers angebracht werden, um bei Unfällen die Haftungsfrage klären zu können.
Noch einschneidender ist eine Neuerung, die bei Fluggeräten mit einer Startmasse von über zwei Kilogramm greift. Dann ist der Pilot nämlich verpflichtet, einen sogenannten Kenntnisnachweis zu erbringen. Das kann durch eine gültige Fluglizenz geschehen. Wer die allerdings nicht hat, braucht ab 1. Oktober einen Drohnenführerschein. Dadurch soll ein Grundwissen auf Gebieten wie Luftrecht, Navigation oder Meteorologie sichergestellt werden.
Drohnenführerschein: Wer kann ihn ausstellen?
Die Kenntnis dieser Bereiche kann durch einen Luftsport- oder Modellflugverein bescheinigt werden, allerdings nur bei ausschließlich privater Nutzung der Drohne. Allen anderen Piloten müssen eine Prüfung bei einer der 17 vom Luftfahrtbundesamt akkreditierten Stellen ablegen.
Die einzige davon in Ostdeutschland ist die Dresdner Airclip Service GmbH. „Unsere Kurse sind derzeit fast ausgebucht“, sagt Geschäftsführer Lucas Günther. Wer nur die aus 50 Fragen bestehende Prüfung, die jedes Testzentrum selbst entwickelt hat, absolvieren will, muss 130 Euro bezahlen. „Zusammen mit einem Vorbereitungskurs am gleichen Tag kostet es 370 Euro“, so Günther. Andere Anbieter, die auch in Mitteldeutschland Kurse anbieten, haben ähnliche Preise.
Viele der handelsüblichen Drohnen überschreiten die Zwei-Kilo-Grenze zwar nicht. Allerdings gibt es in der neuen Verordnung auch gewichtsunabhängige Vorschriften: So ist ab 1. Oktober für alle Drohnen der Flug nur in Sichtweite und mit einer maximalen Höhe von 100 Metern gestattet.
Wer weiter hinaus oder in der Nacht starten will, braucht eine Genehmigung des Landesverwaltungsamtes. Hinzu kommen Verbotszonen wie Flughäfen, Industrieanlagen oder Einsatzorte der Polizei. Auch hier können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. (mz)