Dosenpfand Dosenpfand: Bundesverwaltungsgericht entscheidet Streit
Berlin/Düsseldorf/dpa. - Mit der Sprungrevision wird nun eine Instanz übersprungen.
Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nach Angabenvon Gerichtssprecher Wolfgang Sailer allerdings nicht mehr vor demgeplanten Start des Pfandes in drei Monaten zu rechnen. DasUmweltministerium betonte, das Pfand werde dessen ungeachtetpünktlich zum 1. Januar 2003 eingeführt.
Die Düsseldorfer Kläger - Handelsketten, große Getränkeherstellerund Verpackungsunternehmen - hatten bereits zuvor zugestimmt, eineInstanz zu überspringen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen kündigtean, Sprungrevision einzulegen.
Nach einer Reihe juristischer Niederlagen hatten die Pfandgegnermit dem Düsseldorfer Urteil einen ersten Erfolg errungen. Die Richtervom Rhein befreiten die Kläger von der Einführung des Dosenpfandes -allerdings nur in Nordrhein-Westfalen.
Gegen diese Befreiung haben das Land und der Bund unabhängig vondem Hauptsacheverfahren in Leipzig beim Oberverwaltungsgericht (OVG)Münster Beschwerde eingelegt. In einem Eilverfahren wird das OVGentscheiden, ob die Kläger tatsächlich von der Pfandpflicht befreitwerden.
Die Düsseldorfer Richter hatten geurteilt, dieVerpackungsverordnung reiche als Grundlage nicht aus, um dasDosenpfand einzuführen. Gegenteilig hatte in einem separatenVerfahren im Februar bereits das Oberverwaltungsgericht Berlinentschieden.
Die Pfandgegner hatten die Bundesländer mit einer Klagewelleüberzogen. Vergangene Woche nahmen Brauereien und Bierabfüller ihreKlage gegen das Pfand vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zurück.Sie begründeten dies mit der zu erwartenden Entscheidung desBundesverwaltungsgerichts.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss für Dosen undEinwegflaschen mit Bier, Cola, Wasser und Limonade vom 1. Januar 2003an ein Pfand von mindestens 25 Cent gezahlt werden. Diese Regelungberuht auf der Verpackungsverordnung, die 1991 unter der von Unionund FDP gestellten Bundesregierung eingeführt wurde. Die darinvorgesehene Pfandpflicht war nur so lange ausgesetzt, wie der Anteilder Mehrwegverpackungen über 72 Prozent lag. Nach Schätzungen ist dieQuote inzwischen auf unter 60 Prozent gesunken.