Dokument Dokument: Der neue Personalausweis
Halle (Saale)/MZ. - Hannelore P., Braunsbedra: Mein bisheriger Personalausweis gilt bis Februar 2015. Muss ich jetzt trotzdem den neuen Personalausweis beantragen?
Antwort: Nein, Sie können Ihren bisherigen Personalausweis weiter wie bisher bis Februar 2015 nutzen. Erst dann, frühestens ein Vierteljahr vor Ablauf des Gültigkeitsdatums, müssten Sie den neuen Personalausweis beantragen.
Werner H., Jessen: Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit, den alten Personalausweis zu verlängern?
Antwort: Nein, Ende Oktober war die letzte Möglichkeit zur Beantragung des alten Ausweises.
Petra H., Querfurt: Kann ich mit meinem bisherigen, alten Personalausweis, er gilt noch bis Februar 2018, ins Ausland fahren?
Antwort: Ja, das ist innerhalb der EU möglich. Bis zum Februar 2018 ist dieser Ausweis Ihr gültiges Dokument. Sie brauchen den neuen Ausweis noch nicht zu beantragen.
Karsten T., Halle: Mein Personalausweis läuft erst 2016 ab. Kann ich trotzdem jetzt den neuen beantragen, da er mit seinen neuen Funktionen für mich interessant ist?
Antwort: Ja, das ist kein Problem. Ab dem heutigen 1. November stellen die Behörden ausschließlich den neuen Personalausweis, auch ePerso (elektronischer Personalausweis) genannt, aus. Er gilt ab Ausstellungsdatum zehn Jahre.
Karla F., Zeitz: Demnächst muss ich den neuen Personalausweis beantragen, da das Gültigkeitsdatum meines alten Ausweises im Januar abläuft. Was soll ich mit 81 Jahren mit all den neuen Funktionen anfangen? Ich habe keinen Computer.
Antwort: Sie allein entscheiden, ob Sie die neuen Funktionen des Ausweises wie den Identitätsnachweis im Internet oder die digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift von Dokumenten haben wollen oder nicht.
Wenn Sie meinen, Sie brauchen die neuen Funktionen nicht, dann können Sie das der Ausweisbehörde kundtun und die Zusatzfunktionen werden nicht freigeschaltet. Auf Ihren Wunsch hin wird der neue Personalausweis nur als Ausweis für hoheitliche Aufgaben ausgestellt. Allerdings in dem neuen Format - er hat etwa Scheckkartengröße und ist handlicher als der alte.
Christa H., Halle: Wenn ich die neuen Funktionen nicht möchte - wird der Ausweis dann billiger?
Antwort: Nein, der neue Ausweis kostet für Antragsteller ab 24 Jahren immer 28,80 Euro - mit und ohne besondere Funktionen (Gültigkeit zehn Jahre). Unter 24-Jährige zahlen 22,80 Euro (sechs Jahre); ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro (maximal drei Monate).
Kati M., Saalekreis: Ich möchte die Zusatzfunktionen jetzt nicht freischalten lassen. Kann ich das später machen lassen, wenn ich sie vielleicht doch brauchen sollte?
Antwort: Ja, das ist jederzeit möglich. Für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion und die Neusetzung der sechsstelligen PIN wird allerdings eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben. Das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Jörg M., Dessau-Roßlau: Ich möchte nicht, dass mein Fingerabdruck im Chip des neuen Ausweises gespeichert wird. Entstehen mir dadurch Nachteile?
Antwort: Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, zwei Fingerabdrücke zu speichern. Das geschieht freiwillig. Jeder kann frei entscheiden, ob er das möchte. Sollen Ihre Fingerabdrücke nicht aufgenommen werden, entstehen Ihnen keine Nachteile.
Anne F., Merseburg: Wird mein Fingerabdruck für den neuen Ausweis-Chip irgendwo gespeichert?
Antwort: Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach Ausgabe des neuen Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert, auch nicht bei der Ausweisbehörde. Sie befinden sich nur auf Ihrem Chip.
Sven P., Zeitz: Welche Daten können aus dem neuen Personalausweis online abgerufen werden?
Antwort: Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können Sie folgende Daten an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe Ihrer PIN freigeben: Vor- und Familienname, Künstlername, Doktorgrad, Geburtstag und Geburtsort, Anschrift, Alters- und Wohnortbestätigung, pseudonyme Kartenkennung, ausstellendes Land. Diese Daten werden aber nicht automatisch, nicht vollständig und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Sie entscheiden, welche Daten Sie freigeben und übertragen. Nur die Angabe zur Gültigkeit und dazu, ob der Ausweis gesperrt ist, werden stets übertragen.
Conny B., Freyburg: Wie weise ich mich mit dem ePerso im Internet aus?
Antwort: Nutzer müssen dafür den Ausweis auf ein spezielles Lesegerät legen und eine PIN eingeben, bekommen angezeigt, welche Daten jemand auslesen möchte, und geben zur Freigabe Ihre PIN ein. Die Freigabe funktioniert entweder über die Tastatur des Lesegerätes oder - bei Lesegeräten ohne eigene Tasten - über die des Computers. Zusätzlich ist eine Software, eine AusweisApp, notwendig. Sie ist die Schnittstelle zwischen Computer, Ausweis und Diensteanbieter und wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Rainer T., Wittenberg: Kann ich beeinflussen, dass Daten von meinem Ausweis online abgerufen werden?
Antwort: Erst wenn Sie es mit Ihrer persönlichen PIN freigeben, können überhaupt Daten aus Ihrem Ausweis abgerufen werden.
Nico G., Burgenlandkreis: Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingegeben habe?
Antwort: Beim ersten und zweiten Mal passiert nichts. Nach dem zweiten Mal werden Sie aufgefordert, Ihre sechsstellige Zugangsnummer einzugeben, die sich auf der Vorderseite Ihres Ausweises befindet. Nach der dritten Falscheingabe werden weitere Versuche unterbunden. Sie können dann aber den Fehlbedienungszähler zurücksetzen, indem Sie die PUK eingeben und haben dann wieder drei Versuche.
Anja H., Jessen: Wie komme ich zur einer PUK?
Antwort: Die PUK erhalten Sie nach der Beantragung per Post. Sie dient dazu, eine Sperrung der PIN-Eingabe des neuen Personalausweises aufzuheben. Der neue Personalausweis wird nämlich automatisch blockiert, wenn die sechsstellige PIN dreimal falsch eingegeben wird.