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Deutscher Presserat Deutscher Presserat: Täterherkunft soll weiterhin nicht genannt werden

Von Markus Decker 10.03.2016, 18:49
Polizisten am Kölner Hauptbahnhof.
Polizisten am Kölner Hauptbahnhof. dpa

Bei der Berichterstattung über Kriminalität sollen Medien auch künftig nur dann Religion oder Nationalität der Täter nennen, wenn es einen „begründeten Sachbezug“ zur Tat gibt.

Der Deutsche Presserat lehnte es jetzt ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Die Zurückhaltung soll die Diskriminierung von Minderheiten verhindern.

„Die Richtlinie soll nicht geändert werden“, sagte Presserats-Sprecherin Edda Eick. Zuvor hatte das Selbstkontrollorgan mehr als zweieinhalb Stunden über diese Frage diskutiert.

Unsicherheiten beim Umgang

Der Presserat erkenne an, dass es Unsicherheiten beim Umgang mit der Richtlinie gebe. Doch Journalisten müssten ohnehin selbst entscheiden, ob Informationen über die Herkunft von Straftätern von Gewicht seien, um den Vorgang einordnen zu können, hieß es. Den Vorwurf des Verschweigens und der Zensur wies die Organisation zurück. Der Presserat sei nicht der Vormund von Journalisten und Medien, er gebe nur Orientierungen: „Es gibt kein Verbot, die Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen zu nennen.“

Der Presserat hatte mit Experten über die Richtlinie 12.1 diskutiert, darunter Peter Pauls, Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Sven Gösmann, Chefredakteur der Deutschen Presse-Agentur, dem Berliner Medienkritiker Stefan Niggemeier sowie dem Medienpsychologen Frank Schwab von der Universität Würzburg. Pauls plädierte dafür, die Richtlinie 12.1 beizubehalten. „Wir sind der Meinung, dass wir damit sehr gut leben können, wenn man die Richtlinie so interpretiert, wie wir es zu Silvester getan haben“, sagte er unter Verweis auf die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof. „Wir haben die Herkunft der anwesenden und mutmaßlichen Täter genannt.“ Es müsse aber jeder Einzelfall betrachtet werden.

Der Chefredakteur der „Sächsischen Zeitung“, Uwe Vetterick, schlug vor, die Herkunft der Täter künftig immer zu nennen, egal ob es sich dabei um Deutsche handele oder um Ausländer. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Zeitung hätten gezeigt, dass viele Leser davon ausgingen, die Täter seien Asylbewerber, wenn in der Berichterstattung keine Nationalität genannt werde. Die neue Regelung könnte solche Missverständnisse vermeiden helfen, findet Vetterick.

Podiumsdiskussion der Polizei

Am Donnerstag diskutierten über das Thema auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Emran Elmazi vom Zentralrat deutscher Sinti und Roma und Berlins Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers. Eingeladen hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Plickert sagte, in Köln sei der Eindruck entstanden, dass die Polizei Informationen zurückhalte. Bei Kleinkriminalität bestehe kein Anlass, die Herkunft zu nennen. Wenn Delikte wie in Köln einen erkennbar sozio-kulturellen Hintergrund hätten, sei das etwas anderes. Ohnehin liege die Kriminalitätsrate bei Ausländern über ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Dafür gebe es nicht allein soziale Ursachen. Dies habe oft auch mit einer „deutlich zu geringen Regelakzeptanz“ zu tun. Plickert betonte: „Der Eindruck eines Maulkorbs ist verheerend für das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.“ Cremer erwiderte: „Der Täter ist verantwortlich für seine Tat, nicht für seine Zugehörigkeit zu einer Gruppe.“ Ähnlich äußerte sich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. „Nicht Nordafrikanern will ich aus dem Weg gehen, sondern Taschendieben“, erklärte sie. „Nicht Deutschen, sondern Hooligans.“