DDR-Hochschulabschlüsse DDR-Hochschulabschlüsse: «Diplomökonom» darf sich jetzt «Diplom-Kaufmann» nennen
Bautzen/dpa. - DDR-Hochschulabsolventen dürfen auch den ihrem Abschluss entsprechenden akademischen West-Titel führen. Das geht auseinem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des sächsischenOberverwaltungsgerichtes (OVG) in Bautzen hervor. Das Gerichtwidersprach mit seiner Entscheidung (AZ.: 4 B 148/04) der bisherigen Praxis der Kultusministerkonferenz. Diese habe es bisher abgelehnt, dass DDR-Hochschulabsolventen den in der Bundesrepublik üblichen Hochschulgrad führen dürfen. Revision ist zulässig.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau an einer DDR-Hochschule einStudium der Wirtschaftswissenschaften als «Diplomökonom»abgeschlossen. 1992 beantragte sie, den Titel einer «Diplom-Kauffrau» führen zu dürfen - den in der Bundesrepublik üblichen Abschluss eines Betriebswirtschaftslehrestudiums. Sachsens Wissenschaftsministerium lehnte dies ab.
Die Richter des OVG beriefen sich auf den Einigungsvertrag.Demnach stünden in der DDR erworbene akademische Abschlüsse denwestdeutschen nicht nach. Auch die gleichen Hochschulgrade dürftendamit geführt werden. Mit dieser Regelung sollte für Ost- wie fürWestakademiker vergleichbare Chancen in der Berufswelt ermöglichtwerden.