Chronologie Chronologie: Die Föderalismusreform II und die Schuldenbremse
Berlin/ddp. - Die dafür notwendigenGrundgesetzänderungen müssen sowohl im Bundestag als auch imBundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt werden. DieNachrichtenagentur ddp zeigt die bisherigen Stationen:
18. November 2005: Die Vereinbarungen zur Föderalismusreform I sindBestandteil des Koalitionsvertrages, der von Union und SPD in Berlinunterzeichnet wird. Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzensollen in einem zweiten Reformschritt auch die Finanzbeziehungenzwischen beiden staatlichen Ebenen neu geregelt werden.
15. Dezember 2006: Bundestag und Bundesrat beschließen die Einsetzungder neuen Reformkommission. Vorsitzende sollen derSPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck sowie derbaden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU)werden.
8. März 2007: Die neue Föderalismuskommission kommt in Berlin zuihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie soll unter anderemVorschläge zur Bewältigung und Vermeidung von Haushaltskrisenerarbeiten. Zu den Streitpunkten zählen Forderungen nach mehrSteuerautonomie für die Länder. Ferner soll das Gremium Vorschlägezur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der öffentlichenVerwaltung erarbeiten und sich mit Möglichkeiten zur Erleichterungvon Länderfusionen befassen.
5. Juni 2007: Oettinger regt die Einrichtung eines Entschuldungsfondsan. Nach dem Vorschlag des Ministerpräsidenten könnten in einen neuzu errichtenden Entschuldungsfonds alle Bundesländer nach einem nochfestzulegenden Schlüssel einzahlen.
13./14. September 2007: Struck und Oettinger kündigen an, im Februaroder März 2008 einen Vorschlag zur Neuordnung der Finanzbeziehungenvon Bund und Ländern vorzulegen. Ein absolutes Verschuldungsverbotsollte nach Aussage Strucks nicht das Ziel sein, sondern eine«konjunkturgerechte Regel».
23. Juni 2008: Struck und Oettinger plädieren dafür, imGrundgesetzartikel 109 einen Rahmen zur Begrenzung derNeuverschuldung von Bund und Ländern festzuschreiben. KeineÜbereinstimmung erzielen die Vorsitzenden in der Frage, wo dieSchuldengrenze konkret liegen soll. Bundesfinanzminister PeerSteinbrück (SPD) hatte vorgeschlagen, diese auf 0,5 Prozent desBruttoinlandsprodukts (BIP) zu begrenzen. Die SPD-Fraktion plädiertfür 0,75 Prozent des BIP, während die Unions-Fraktion mit 0,0 Prozenteinen «Neuverschuldungsstopp» verlangt.
19. September 2008: Die Föderalismusreformkommission streitet überFinanzhilfen für besonders arme Bundesländer. Ein Konzept aus demBundesfinanzministerium sieht vor, dass künftig fünf statt der bishergeplanten drei Länder mit jährlich insgesamt 735 Millionen Eurounterstützt werden sollen. Nutznießer sollen neben Bremen, demSaarland und Schleswig-Holstein auch Berlin und Sachsen-Anhalt sein.
5. Februar 2009: Bund und Länder erzielen eine Einigung zurEinführung einer Schuldenbremse. Offen sind nach wie vor Art undUmfang der Beihilfen für finanzschwache Länder.
13. Februar 2009: Die Kommission einigt sich abschließend auf diegeplante Schuldenbremse: Ab 2020 sollen die Länder keine Schuldenmehr machen dürfen. Der Bund soll sich bis zu einer Höhe von 0,35Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) verschulden dürfen - hiergilt die Regelung aber bereits ab 2016. Die finanzschwachen LänderBremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holsteinsollen im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe voninsgesamt 800 Millionen Euro jährlich erhalten.
5. März 2009: Die Föderalismuskommission beendet ihre Arbeit:Wichtigster Bestandteil des Pakets ist die Schuldenbremse für Bundund Länder. Begleitend soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden,der fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländernkontrolliert. In Ausnahmesituationen sollen Finanzhilfen des Bundesan die Länder auch dort möglich sein, wo der Bund keineGesetzgebungskompetenz hat. Ferner plädiert die Kommission für dieEinrichtung eines nationalen Krebsregisters.
27. März 2009: Bei der ersten Beratung der Reform im Bundestag lobendie beiden Kommissionsvorsitzenden Struck und Oettinger das Ergebnisals «Sternstunde des Föderalismus» und als «Zeitenwende» und werbenum Unterstützung für das Paket. Die Opposition moniert neben einerfalschen Weichenstellung auch, dass die Koalition mit derSchuldenbremse nur den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden habe.
29. Mai 2009: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der großenKoalition die Schuldenbremse als Kernstück der abgespecktenFöderalismusreform II. SPD-Fraktionschef Struck kündigt zugleich an,dass seine Fraktion eventuelle Bundesrats-Änderungen später imParlament mittragen werde. Kurz zuvor hatte BrandenburgsMinisterpräsident Matthias Platzeck (SPD) eine Aufhebung derNull-Grenze für die Länder und die Rückkehr zur eigentlichen Regelungmit einer Verschuldungsgrenze von 0,15 Prozent BIP ins Spielgebracht.