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Chronologie Chronologie: CDU-Affäre begann mit angeblichen anonymen Vermächtnissen

11.08.2004, 06:40

Wiesbaden/dpa. - Die Schwarzgeld-Affäre der hessischen CDUbrachte die Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU)im Jahr 2000 in höchste Not und die Bundes-CDU in großeSchwierigkeiten. Die Chronologie:

14. Januar 2000: Der frühere CDU-Landesvorsitzende Manfred Kanthergibt zu, 1983 mehrere Millionen Mark Parteivermögen in die Schweizgeschafft zu haben. Um Geld aus dieser schwarzen Kasse zurück zutransferieren, wurden unter anderem Vermächtnisse wohlhabenderjüdischer Kreise erfunden.

17. Januar 2000: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nimmt Ermittlungengegen Ex-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein undden CDU-Finanzberater Horst Weyrauch, später auch gegen Kanther, auf.

8. Februar 2000: Koch gibt zu, die Öffentlichkeit belogen zu haben.Er hatte bereits am 10. Januar Hinweise auf Unregelmäßigkeiten,bestritt dies aber vor Journalisten. Er verspricht «brutalstmögliche»Aufklärung.

15. Februar 2000: Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verhängtgegen die Bundes-CDU wegen der Finanzaffäre eine Strafe in Höhe von41,3 Millionen Mark (rund 21,1 Millionen Euro).

17. Februar 2000: Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein.

3. März 2000: Das hessische Wahlprüfungsgericht beschließt, dieLandtagswahl von 1999 wegen der Schwarzgeldaffäre zu überprüfen.

4. März 2000: Die hessische FDP stimmt bei einem Sonderparteitagdafür, die CDU/FDP-Koalition unter Koch fortzusetzen.

19. Oktober 2000: Kanther nimmt vor dem Untersuchungsausschuss deshessischen Landtags die Schuld für die Verschiebung der Partei-Millionen auf sich.

23. Februar 2001: Nach einem von der Landesregierung erwirkten Urteildes Bundesverfassungsgerichts stellt das Wahlprüfungsgericht seinVerfahren ein.

25. Mai 2001: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden erhebt Anklage gegenKanther, Weyrauch und Sayn-Wittgenstein wegen Untreue beziehungsweiseBeihilfe zur Untreue gegenüber der CDU.

25. März 2002: Das Landgericht Wiesbaden lehnt die Anklage gegenKanther, Weyrauch und Wittgenstein ab. Die Staatsanwaltschaft fichtdies vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main an.

12. Januar 2004: Das Oberlandesgericht gibt der Beschwerde statt.Erster Verhandlungstermin vor dem Landgericht Wiesbaden ist nun der17. August.