China wendet Todesstrafe «unparteiischer» an
Peking/dpa. - Seit Verabschiedung eines neuen Gesetzes vor mehr als einem Jahr wendet China die Todesstrafe nach eigenen Angaben «strikter, vorsichtiger und unparteiischer» an. Denn in den Regionen verhängte Todesurteile müssen nun in Peking überprüft werden.
Die Höchststrafe werde nur noch in Fällen von Schwerverbrechen mit «schwerwiegenden sozialen Folgen» verhängt, sagte Chinas oberster Richter Xiao Yang am Montag auf der Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses in Peking. Das neue Gesetz gilt seit Anfang des vergangenen Jahres. Wie viele Todesurteile seither gesprochen wurden, sagte er nicht.
Der oberste Richter gab nur eine Gesamtzahl der in den vergangenen fünf Jahren zu Höchststrafen Verurteilten bekannt. Von 2003 bis 2007 seien 760 000 Menschen zu Haftstrafen von fünf Jahren bis lebenslang oder zum Tode verurteilt worden.
«Der Übergang (zum neuen Gesetz) ist reibungslos und geregelt vorangegangen», sagte Xiao Yang vor rund 3000 Delegierten in der Großen Halle des Volkes. Es sei sichergestellt, dass die Todesstrafe nur bei der «winzigen Zahl» der «extremen, verdorbenen und gefährlichen Verbrecher» angewandt werde.
Peking behandelt die Zahl der tatsächlich verhängten Todesurteile nach wie vor als Geheimnis. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International berichtet von mindestens 1000 Exekutionen im Jahr. Es wird aber eine deutlich höhere Zahl vermutet. Schätzungen gingen in der Vergangenheit von bis zu 8000 Todesurteilen im Jahr aus. In China sollen demnach mehr Menschen hingerichtet werden als in allen anderen Ländern zusammen.
China hatte vor einem Jahr zugesagt, in Zukunft häufiger Gnade walten zu lassen. Nach Angaben einer chinesischen Richterin sind mit dem neuen Gesetz 15 Prozent der Todesurteile im vergangenen Jahr vom obersten Gericht abgelehnt worden, wie die Website China Law Net vor kurzem berichtet hatte. Die wichtigsten Gründe seien nach Angaben der Leiterin der Strafrechtsabteilung am obersten Gerichtshof, Huang Ermei, ein Mangel an Beweisen, Verfahrensfehler und «unklare Fakten».