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Cannabiskontrollgesetz Cannabiskontrollgesetz: Grüne wollen Cannabisbesitz bis 30 Gramm legalisieren

Von Jenny Filon 04.03.2015, 14:55

Er hat es wieder getan: Erst am vergangenen Sonntag veröffentlichte der Grünen-Parteichef Cem Özdemir ein Video auf seiner Facebook-Seite. In der bereits über 3400 Mal geteilten Botschaft wirbt er für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Doch dieses Mal propagiert er das Thema ganz offen heraus. Nicht über eine geschickt im Hintergrund platzierte Hanfpflanze wie im Sommer 2014, als er sich einen Eimer Eiswasser über den Kopf schüttete.

Cem Özdemir wird konkret - passend zum Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes seiner Partei, den die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Dörner gemeinsam mit Harald Terpe, dem Sprecher für Drogenpolitik, am Mittwoch in Berlin vorstellte. Die Ziele sind: Kinder und Jugendliche schützen und erwachsene Konsumenten entkriminalisieren. Der Weg ist: Über eine legale und kontrollierte Abgabe der Droge in zertifizierten „Cannabisfachgeschäften“.

Dem Schwarzmarkt die Grundlage entziehen

„So entziehen wir dem Schwarzmarkt die Grundlage“, sagte Dörner zum Auftakt der Pressekonferenz. Die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis sei gescheitert. Trotz des Verbotes sei der Konsum gestiegen, noch immer sei Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. „Deswegen braucht die Cannabis-Politik ein neues gesetzliches Fundament“.

Im Kern beschreibt der auf mehr als 70 Seiten ausformulierte Gesetzentwurf ein reguliertes und überwachtes System für den Anbau von und den Handel mit der Droge. Es sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren künftig bis zu 30 Gramm Cannabis kaufen und besitzen dürfen. Außerdem soll es erlaubt sein, bis zu drei Cannabispflanzen zu züchten und für den eigenen Konsum abzuernten.

Für Kinder und Jugendliche bleibt der Erwerb und Besitz vollständig untersagt. Sichergestellt werden soll das durch die regulierte Abgabe des Rauschmittels in zugelassenen Fachgeschäften. Dörner: „Ein Dealer fragt nicht nach dem Personalausweis, ein Händler im Fachgeschäft schon.“

Deswegen dürfe auch nicht jeder solch ein Geschäft eröffnen, sagte Terpe. Wer vorbestraft ist, erhält keine Genehmigung. Zudem müsse der Betroffene an Schulungen teilnehmen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zum Thema haben, und ein „Sozialkonzept“ erstellen, das unter anderem Maßnahmen zur Suchtprävention beinhalten muss. Um Gesundheitsrisiken vorzubeugen, soll eine Packungsbeilage Hinweise zur Dosierung und Wirkung beinhalten, eine Beimischung von Zusätzen oder der Verkauf von Cannabis aus gentechnisch verändertem Hanf soll unter Strafe gestellt werden. Auch ist ein Grenzwert vorgesehen – wie beim Alkohol - , der regelt, wann man noch am Straßenverkehr teilnehmen kann und wann nicht.

Wie viele Cannabisgeschäfte eröffnet werden dürfen, obliegt dem Entwurf nach der Entscheidung der Bundesländer. Terpe: „Natürlich reicht es nicht, wenn in Berlin ein Fachgeschäft eröffnet.“ Eine gewisse flächendeckende Verteilung müsse gegeben sein, um Schwarzmarkt-Strukturen zu verhindern.

Einführung einer Cannabissteuer

Um das System von Genehmigung und Kontrolle zu finanzieren, schlägt die Partei die Einführung einer Cannabissteuer vor - je nach Produkt von vier bis sechs Euro pro Gramm. Konkrete Zahlen zu den Kosten für die notwendige Bürokratie konnten Dörner und Terpe zwar nicht nennen, doch schätzen sie die zusätzlichen Steuereinnahmen auf bis zu zwei Milliarden Euro. „Zudem könnten wir durch die Legalisierung bis zu 1,8 Milliarden Euro einsparen, die heute in die Strafverfolgung fließen“, schilderte Dörner.

Mitte März soll der Entwurf ins Plenum des Bundestages eingebracht werden. „Wir sehen eine gesellschaftliche Mehrheit auf unserer Seite“, sagte Terpe. Das könne auch die Basis für eine gesetzgeberische Mehrheit sein.