Bundeswehr Bundeswehr: Höchstes Gericht bestätigt die Wehrpflicht

Karlsruhe/dpa. - Das höchste deutsche Gericht verwies dabei vor allem auf seinefrüheren Urteile, mit denen es die Wehrpflicht gebilligt hatte. DerVorlagebeschluss des Landgerichts setze sich mit diesenEntscheidungen nicht auseinander und sei daher nicht in einer Weisebegründet, die den gesteigerten Anforderungen an eine solcheRichtervorlage genüge.(Aktenzeichen: 2 BvL 5/99 - Beschluss vom 20.Februar 2002)
Das juristische Tauziehen um die Wehrpflicht dürfte aber mit derKarlsruher Entscheidung noch nicht beendet sein. In der kommendenWoche verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über dieFrage, ob es mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist,Männer zum Dienst an der Waffe zu verpflichten, Frauen aber nicht.
Das Landgericht Potsdam hatte die Wehrpflicht fürverfassungswidrig erklären lassen wollen und den Fall des wegenDienstflucht zu einer Geldstrafe verurteilten TotalverweigerersVolker Wiedersberg den Karlsruher Richtern vorgelegt. Die Pflicht istaus Sicht der Potsdamer Richter wegen der verändertensicherheitspolitischen Situation ein unverhältnismäßiger Eingriff indie Freiheitsrechte. Deutschland sei spätestens mit dem Abzug derletzten russischen Truppen im August 1994 keiner existenzgefährdendenBedrohung mehr ausgesetzt.
Nach den Worten des Zweiten Senats in Karlsruhe hat dasLandgericht Potsdam übersehen, dass bestimmte Gründe - zum BeispielBündnisverpflichtungen - für die Beibehaltung der Wehrpflichtsprechen könnten. Die gegenwärtige Diskussion zeige, dass dieLandesverteidigung ein sehr komplexes Thema sei, über das an ersterStelle der Gesetzgeber und die Bundesregierung «nach weitgehendpolitischen Erwägungen in eigener Verantwortung» zu entscheidenhätten.
«Die Fragen beispielsweise nach Art und Umfang der militärischenRisikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Rekrutierungqualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht-oder Freiwilligenarmee sind solche der politischen Klugheit undökonomischen Zweckmäßigkeit, die sich nicht auf eineverfassungsrechtliche Frage reduzieren lassen», heißt es in demBeschluss weiter. Das Gericht habe schon in seinem Urteil von 1978ausgeführt, dass die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischenWehrpflicht- und Freiwilligenarmee eine «grundlegendestaatspolitische Entscheidung» sei, bei der neben Verteidigungsfragenauch wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe eine Rollespielen könnten.
Nach dem einstimmigen Beschluss aus der Feder derGerichtspräsidentin Jutta Limbach, die an diesem Mittwoch wegenErreichens der Altersgrenze aus dem Gericht ausscheidet, lassen diePotsdamer Richter zudem außer Acht, dass die Wehrpflicht nach denfrüheren Karlsruher Urteilen nicht nur durch ein einfaches Gesetzbegründet wird, sondern auch verfassungsrechtlich verankert ist.Deshalb könne diese Pflicht nicht - wie vom Landgericht angenommen -am juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden.
Außerdem machten die Potsdamer Richter nicht deutlich, ob sie dieWehrpflicht schon zur Zeit der Einberufung von Wiedersberg imSeptember 1993 für verfassungswidrig hielten, hieß es. Wegen dieserMängel genüge die Begründung nicht den hohen Anforderungen, die beieinem Vorstoß gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung erfülltsein müssten.
