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Bundestag Bundestag: Politiker streiten über Mittel gegen Schmierereien

15.01.2004, 19:45
Eine Graffiti-Wand in Mainz. (Foto: dpa)
Eine Graffiti-Wand in Mainz. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Berlin/dpa. - Regierung und Opposition sind sich weiter völliguneins, wie die zunehmende Verunstaltung deutscher Städte durchGraffitischmierereien zu bekämpfen ist. CDU/CSU und FDP fordern seitlangem schärfere Strafbestimmungen. SPD und Grüne lehnten dies amDonnerstag im Bundestag ab. Das Problem sei nicht die Rechtslage,sondern die Schwierigkeit, die Täter zu fassen. Anstelle neuerStrafbestimmungen schlug die SPD einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. DieGraffitisprayer sollten ihre Objekte selbst abschrubben. NachSchätzungen richten Graffiti in Deutschland jährlich Schäden von 200bis 250 Millionen Euro an.

   Der Bundestag befasste sich zum wiederholten Mal mit dem Graffiti-Unwesen. Dem Parlament liegen drei Gesetzentwürfe von CDU/CSU, FDPund Bundesrat vor, die auf eine Änderung oder Ergänzung einschlägigerStrafbestimmungen zielen. Nach den Paragrafen 303 und 304 desStrafgesetzbuches drohen bei Sachbeschädigung Geldstrafen oderFreiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Die Opposition will zusätzlichden Straftatbestand der «Verunstaltung» einführen.

   Der SPD-Politiker Michael Hartmann verwarf die Vorstöße derOpposition als symbolische Politik. Es reiche nicht aus, einenParagrafen zu ändern. Vielmehr müsse die Aufklärungsquote erhöhtwerden, die bundesweit nur bei 30 Prozent liege. «Nicht das Strafmaßschreckt ab, sondern das Risiko der Überführung», sagte Hartmann.

   Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab warf Rot-Grün vor, die Behandlungder schon lange vorliegenden Gesetzentwürfe bewusst zu verzögern. DerBerliner CDU-Abgeordnete Roland Gewalt bewertete dieGraffitischmierereien als hochgefährliche Kriminalitätsform. InBerlin seien die 3000 bis 4000 Sprayer in mehreren hundert Gruppenorganisiert mit einer zunehmenden Verbindung zur Drogenszene.

   Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen,beklagte ein strafrechtliches Defizit. Die Rechtsprechung fordereeine Substanzverletzung und werte Graffiti erst dann alsSachbeschädigung, wenn die Farbe in das Mauerwerk eingedrungen sei.Außerdem würden Verfahren oft wegen Geringfügigkeit eingestellt.

   Der Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele nannte dieeingebrachten Gesetzentwürfe «ungenügend, unnötig und falsch». KeinSprayer werde von schärferen Strafen abgehalten.

Scharfe Kritik an dieser Haltung äußerte Baden-WürttembergsJustizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP). Da im Bundesrat 15von 16 Ländern einem von ihrem Land initiierten Gesetz zugestimmthätten, fehle ihr für die Blockadehaltung von Rot-Grün jedesVerständnis. «Wieder einmal hat sich gezeigt, dass das Eigentum fürdie Berliner Regierungskoalition nur einen eingeschränkten Wert hat»,klagte Werwigk-Hertneck.

Die Hausbesitzer warfen vor allem den Grünen vor, einen wirksamenSchutz gegen Vandalismus zu blockieren. Der Präsident von Haus &Grund, Rüdiger Dorn, beklagte: ««Die Handlungsunfähigkeit derBundesregierung dauert nun schon seit Jahren und ist für die großeMehrheit der Bevölkerung nicht länger erträglich.»