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Bundestag beschließt verschärftes Waffenrecht

22.02.2008, 20:19

Berlin/dpa. - Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. Mit Ausnahme der FDP stimmten am Freitag alle Fraktionen dem geänderten Waffengesetz zu. Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium war nach vielen Einwänden von Verbänden, Polizeigewerkschaften und Experten von den Koalitionsfraktionen nochmals überarbeitet und verschärft worden. Die Polizeigewerkschaften nannten das neue Recht überfällig und kritisierten, dass es immer noch kein bundesweites Waffenregister gibt.

«Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land und wir wirken Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen», sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, der zusammen mit der SPD-Politikerin Gabriele Fograscher federführend an dem Gesetzeswerk gearbeitet hatte. Grüne und Linke unterstützten das neue Gesetz. Lediglich die FDP sprach dagegen. Das Gesetz sei mit schwammigen Formulierungen und seinen bürokratischen Pflichten nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen zu erhöhen, sagte der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff. Er sprach von einem «Alibi-Gesetz, das kaum Nutzen, aber viel Schaden stiften wird».

Das neue Gesetz verbietet das öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Transportiert werden dürfen diese Waffen nur noch in geschlossenen Behältnissen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Grindel appellierte an die Eltern, für sinnvolle Freizeitbeschäftigung ihrer Kinder zu sorgen und sie nicht mit Waffenimitaten hantieren zu lassen. «Das ist kein Spielzeug.»

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Kampfmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen.

Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockadesystem für geerbte Waffen vor. Ab dem 1. April 2008 dürfen Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten, wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.

Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Änderungen grundsätzlich, bezeichneten sie aber als immer noch unzureichend. «Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gib», kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Ähnlich äußerte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Vorsitzende Rainer Wendt sprach von einem «halben Schritt in die richtige Richtung».