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Bundestag berät Bundestag berät: Was wird künftig aus den Stasi-Akten?

25.09.2019, 05:54
Das Archiv der DDR-Staatssicherheit mit Millionen geretteter Akten gilt als Errungenschaft der friedlichen Revolution. Mit den Papieren soll über die Geschichte aufgeklärt werden. Wie wird das künftig klappen?
Das Archiv der DDR-Staatssicherheit mit Millionen geretteter Akten gilt als Errungenschaft der friedlichen Revolution. Mit den Papieren soll über die Geschichte aufgeklärt werden. Wie wird das künftig klappen? imago stock&people

Berlin - Knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall will der Bundestag am Donnerstag über den künftigen Umgang mit den geretteten Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) entscheiden. Einer der Hauptpunkte ist die geplante Überführung Millionen geretteter Stasi-Akten, Filme, Fotos und Tonaufzeichnungen in das Bundesarchiv. Bislang ist das Archiv Kernstück der Stasi-Unterlagen-Behörde, die als Errungenschaft der friedlichen Revolution vom Herbst 1989 gilt.

Kritiker sehen in den Plänen die Abwicklung der Behörde unter Leitung des früheren DDR-Oppositionellen Roland Jahn. Der Aufarbeitungsverein Bürgerkomitee 15. Januar (Tag der Erstürmung der Stasi-Zentrale in Ost-Berlin 1990) forderte das Parlament auf, einen Beschluss auszusetzen.

Zentralisierung der Stasi-Akten - Kritiker beürchten hohe Kosten

Durch die geplante Schließung und Konzentration auf weniger Archive in den Ost-Ländern seien durch die Neubauten Kosten in Millionenhöhe zu befürchten, die bislang nicht kalkuliert seien, teilte ein Sprecher des Vereins mit.

Angekündigt war, dass es in den ostdeutschen Bundesländern nur noch je einen Archivstandort geben soll, an dem die Akten fachgerecht aufbewahrt werden können. Jahn hatte zusammen mit dem Leiter des Bundesarchivs, Michael Hollmann, das Veränderungskonzept erarbeitet. Thüringen hatte kritisiert, dass die Pläne ohne vorherige Information der Länder erstellt worden seien.

In einem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu dem Konzept heißt es, jeder Einzelne solle weiterhin „in dem bisherigen heimatnahen Umfang“ Zugang zu den Akten haben. Dafür sollte die dezentrale Organisation mit den Außenstellen der Behörde erhalten bleiben.

2021 sollen Stasi-Akten ins Bundesarchiv gebracht werden

Die Akten sollen laut der Beschluss-Empfehlung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien bis zum Ende der Amtszeit des Bundesbeauftragten im Sommer 2021 im Bundesarchiv sein. Die Integration biete die Chance, die Aufarbeitung der SED-Diktatur als gesamtdeutsche Aufgabe zu stärken.

Jahn sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Konzept werde den Opfern der SED-Diktatur gerecht, die weitere Diktatur-Aufklärung sei garantiert. Die Bündelung von Kompetenz, Technik und Ressourcen stelle eine dauerhafte und zeitgemäße Nutzung sicher. So könne eine Brücke zu den nächsten Generationen gebaut werden. Mit dem Bundesarchiv als Teil des nationalen Gedächtnisses werde die Gesamtheit der Stasi-Unterlagen gesichert.

Stasi-Zenrale in Berlin soll Ort der Geschichte werden

In der Beschlussempfehlung heißt es zudem, die frühere Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg solle zu einem „Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte“ ausgebaut werden. Im Laufe der Transformation solle dann auch entschieden werden, dass aus dem Amt das Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen ein Beauftragter für die Opfer der SED-Diktatur beim Bundestag wird.

Zur Hinterlassenschaft der DDR-Geheimpolizei gehören allein 111 Kilometer Schriftgut. Zudem gibt es rund 15.000 Säcke mit zerrissenen Papieren, die Stasi-Offiziere nicht mehr ganz vernichten konnten.
In der Stasi-Unterlagen-Behörde mit ihren ostdeutschen Außenstellen arbeiten derzeit rund 1400 Menschen. Im vergangenen Jahr wurden bei der Stasi-Unterlagen-Behörde rund 45.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht gestellt.

Dem Bundestag liegt auch eine Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum Beschluss vor. Demnach soll es bis Ende 2030 möglich sein, Menschen, die in „politisch oder gesellschaftlich herausgehobenen Positionen tätig sind“, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Die bisherige Frist läuft zum 31. Dezember aus. Im Jahr 2018 gab es 167 Anträge auf Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst und 446 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern. (dpa)