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Bundessozialgericht prüft Hartz-Sätze für Kinder

27.01.2009, 07:05

Kassel/dpa. - Das Bundessozialgericht in Kassel prüft heute, ob die Hartz-IV-Sätze für Kinder gegen das Grundgesetz verstoßen. Geklagt hatten zwei Familien mit je zwei Kindern, die die gekürzten Sätze für verfassungswidrig halten. Das garantierte Existenzminimum könne so nicht erreicht werden.

Derzeit beläuft sich das Arbeitslosengeld II auf 351 Euro im Monat. Für Kinder sieht das Gesetz 60 Prozent davon vor, also 211 Euro. Vom Juli an sollen es 70 Prozent sein. Das oberste Sozialgericht Deutschlands will beide Fälle noch heute entscheiden. Den Regelsatz für Erwachsene hatten die Richter im November 2006 für verfassungskonform befunden.

Am gleichen Tag entscheidet ein anderer Senat des Bundessozialgerichts, ob Arbeitslosen bei einer vom Arbeitsamt vermittelten Bewerbung eine «Überlegungs- und Vorbereitungsfrist» zusteht. Damit soll geklärt werden, ob die Behörde bei der Weigerung, eine Arbeit anzunehmen, sofort das Arbeitslosengeld kürzen darf oder erst nach einer Woche.