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Bundespräsident Bundespräsident: Bundesversammlung wählt Nachfolger

17.02.2012, 12:02

Berlin/rtr. - Die Bundesversammlung muss von Präsidenten des Bundesrates einberufen werden. Dieses Amt bekleidet derzeit der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer. Er wird auch in der Zeit, in der das Amt des Bundespräsidenten vakant ist, dessen Aufgaben stellvertretend wahrnehmen.

Mit dem Stichtag 18. März dürften sich auch die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung nicht ändern. Eine Woche später - am 25. März - steht die Landtagswahl im Saarland an, die die Machtbalance in dem Gremium wahrscheinlich verschieben wird. Denn die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsmitgliedern sowie der gleichen Anzahl an Entsandten der Länder. Die jeweiligen Landtage bestimmen, wer sie vertreten soll, so dass nicht nur Landtagsabgeordnete zur Bundesversammlung fahren, sondern auch verdiente Bürger, denen dieses Mandat übertragen wurde.

Hierin liegt eine der Unwägbarkeiten der geheimen Wahl des Staatsoberhaupts. Bei der Wahl von Horst Köhler zum Bundespräsidenten 2004 etwa hatte die CSU Fürstin Gloria von Thurn und Taxis in die Bundesversammlung geschickt. Die aber machte keinen Hehl daraus, für die SPD-Kandidatin Gesine Schwan gestimmt zu haben. Es ist aber auch nicht sicher, dass die Wahlleute für den Kandidaten ihrer eigenen Partei oder Koalition stimmen. Groß ist die Verlockung, den eigene Oberen einen Denkzettel zu verpassen. Dies hatte auch schon Wulff bei seiner Wahl im Juni 2010 gespürt. Erst im dritten Anlauf wurde er gewählt, obwohl rechnerisch eine komfortable schwarz-gelbe Mehrheit bestand.

Hier liegen die Risiken für Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Bundespräsidentenwahl. Die Kanzlerin steht unter Erfolgsdruck, denn schon der Vorgänger von Wulff, Horst Köhler, hatte vorzeitig das Amt aufgegeben. Beide Männer waren ihre Kandidaten. Zudem gilt auch die Bundespräsidentenwahl als ein Indikator dafür, über welche Machtfülle ein Regierungschef verfügt. So erscheint wenig verwunderlich, dass Merkel den Schulterschluss mit SPD und Grünen sucht, um das Risiko einer Niederlage bei der Kür des Staatsoberhaupts zu meiden.

Seit der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten 2010 haben sich nach Niederlagen bei den Landtagswahlen die Mehrheitsverhältnisse für Schwarz-Gelb in der Bundesversammlung verschlechtert. Damals bestand die Bundesversammlung noch aus 1244 Wahlleuten. Union und FDP wurden 644 Stimmen zugerechnet, also 21 Stimmen mehr als die bei 623 beginnende absolute Mehrheit.

Nach Hochrechnungen würde sich derzeit die Bundesversammlung aus 1240 Wahlleuten zusammensetzen, die absolute Mehrheit würde also bei 621 Stimmen beginnen. Auf Union und FDP entfallen 622 bis 624 Mandate. Das hieße, Schwarz-Gelb kann sich im Grunde nicht auch nur einen Abweichler leisten, um aus eigener Kraft den Bundespräsidenten zu bestimmen.