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Bundeskriminalamt Bundeskriminalamt: Erste Zahlen zur Kriminalität unter Flüchtlingen bekannt

Von Markus Decker 08.06.2016, 14:40
Mehr als die Hälfte der Fälle betrifft Diebstähle. (Symbolbild)
Mehr als die Hälfte der Fälle betrifft Diebstähle. (Symbolbild) epa Keystone

Berlin - Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmals einen Bericht zur Kriminalität unter Flüchtlingen erstellt. Daraus geht hervor, dass die in Deutschland lebenden Asylsuchenden in den ersten drei Monaten dieses Jahres knapp 70.000 Straftaten begingen oder versucht haben. Allerdings ging die Zahl der Fälle um 18 Prozent zurück. Außerdem ist die Verteilung auf die einzelnen Nationalitäten sehr unterschiedlich. So waren Algerier, Marokkaner, Georgier, Serben und Tunesier überproportional vertreten, Syrer, Iraker und Afghanen jedoch unterproportional. Dabei kommt ein großer Teil der Flüchtlinge aktuell aus diesen letztgenannten Ländern. Generell stellt der Bericht klar fest: „Der weitaus größte Anteil der Zuwanderer (und damit sind Flüchtlinge gemeint) beging keine Straftaten.“

Morde stehen auch auf der Tatenliste

Mehr als die Hälfte der Fälle betrifft Diebstahls- sowie Vermögens- und Fälschungsdelikte, gefolgt von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Darunter waren neun Morde, von denen acht wiederum Flüchtlinge zum Opfer fielen. Signifikante Rückgänge gab es aber nicht allein bei Eigentums-, sondern auch bei Sexualdelikten; Letztere machen insgesamt lediglich rund ein Prozent aller Taten aus. Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften aus allgemeinkriminellen, ethnisch-kulturellen oder religiösen Motiven nehmen indes zu. Auch warnt der Bericht vor weiter wachsenden Spannungen zwischen Asylbefürwortern und Asylgegnern in Deutschland.

Der hohe Anteil von kriminellen Flüchtlingen etwa aus Georgien überrascht nicht. Darüber war bereits zuvor bei diversen Gelegenheiten berichtet worden, nicht zuletzt im Zusammenhang mit organisierten Wohnungseinbrüchen. Der Rückgang bei Sexualstraftaten überrascht hingegen schon. Denn er steht im Widerspruch zur allgemeinen Wahrnehmung nach den Ereignissen aus der Kölner Silvesternacht. Das BKA geht übrigens von knapp 1,3 Millionen Flüchtlingen seit Anfang 2015 aus, davon allein rund 17.0000 im ersten Quartal 2016. Es weist überdies darauf hin, dass die Daten noch nicht abschließend ausgewertet seien und darum „Unschärfen“ enthielten.

Positive Stimmung

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums kommentierte die Veröffentlichung der Zahlen, die auf der Homepage des Ministeriums einsehbar sind, mit den Worten: „Es hilft, die Diskussion zu versachlichen.“ Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, sagte der Berliner Zeitung: „Die Zahlen sind nicht überraschend. Und es ist erst einmal erfreulich, dass die Straftaten zurückgehen. Allerdings sind sie in einigen Deliktbereichen durchaus Besorgnis erregend.“ Dies gelte vor allem für die Gewalt- und Tötungsdelikte von Flüchtlingen. „Man muss das ernst nehmen.“ Dabei warnte Mayer vor Aktionismus. „Wir haben das Ausweisungsrecht bereits zuletzt deutlich verschärft“, erklärte er. „Diese Zahlen rechtfertigen das auch. Wer sich fortdauernder Straftaten schuldig macht, der muss unter erleichterten Bedingungen ausgewiesen werden können.“ Aber das sei schon möglich. Und es gebe gegenwärtig keinen Anlass für eine weitere Verschärfung von Gesetzen.

Erst im März war das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern in Kraft getreten. Es sieht vor, Asylbewerbern, die in Deutschland Straftaten begangen haben, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.

Die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dieser Zeitung: „Auch der jüngste BKA-Bericht zeigt, dass Zuwanderer nicht mehr oder weniger kriminell sind, als Menschen, die schon lange hier wohnen. Es ist daher unsäglich, dass die Bundesregierung die Ereignisse der Kölner Silvesternacht für eine schärfere Asylgesetzgebung instrumentalisiert hat. Ich würde mir wünschen, dass die Berichte des BKA bei der Bundesregierung in diesem Zusammenhang mal einen Prozess des Nachdenkens anstoßen.“