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Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof: Urteilt über Freisprüche wird am 21. Dezember verkündet

21.10.2005, 12:13
Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser sitzt am Freitag (21.10.2005) in einem Verhandlungssaal des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe. Der BGH überprüft die Freisprüche für Esser und fünf weitere Angeklagte im Mannesmann-Prozess. (Foto: dpa)
Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser sitzt am Freitag (21.10.2005) in einem Verhandlungssaal des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe. Der BGH überprüft die Freisprüche für Esser und fünf weitere Angeklagte im Mannesmann-Prozess. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - Das Gericht hatte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Mitangeklagte vom Vorwurf der Untreue wegen der Millionenprämien bei der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die Verteidiger forderten die Bestätigung des Düsseldorfer Freispruchs.

Zum Abschluss des Prozesses rechtfertigte der mitangeklagte Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser die Annahme seiner Millionen-Prämie: «An der zivilrechtlichen Zulässigkeit des mir zugesagten Bonus bestand für mich kein Zweifel.»

Esser hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft durch Untreuestrafbar gemacht. Er habe im Jahr 2000 die vom Präsidium desAufsichtsrats gefassten Prämienbeschlüsse - von denen er selbstprofitierte - maßgeblich vorbereitet, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky. Damit geht die Bundesanwaltschaft über die im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess zugelassene Anklage hinaus: Das Landgericht hatte gegen Esser nur wegen Beihilfe zur Untreue verhandelt.

Nach Essers Worten entsprechen freiwillige Prämien einer weitverbreiteten Praxis: «Es gibt viele Hunderttausend Arbeitnehmer undGeschäftsführer, die solche freiwilligen Boni erhalten.» DieArbeitsgerichte hätten dagegen keine Einwände, und es könne nichtstrafrechtlich falsch sein, was arbeitsrechtlich zulässig sei. Erhabe die Prämie angenommen, aber nicht angestrebt. Zwar übersteigedie Zahlung alles bisher Dagewesene - allerdings sei unter seinerFührung der Wert des Unternehmens mehr gesteigert worden, als es sichirgendjemand habe vorstellen können. Die öffentliche Kritik an derPrämienhöhe akzeptiere er, allerdings sei dies für die Entscheidungnicht relevant.

Essers Verteidiger Jürgen Welp widersprach der Bundesanwaltschaftentschieden. Die Entscheidung über die Vorstandsvergütung liege inder ausschließlichen Zuständigkeit des Aufsichtsrats. EssersVorbereitung der Beschlüsse habe keinen entscheidenden Einfluss aufdas Ergebnis gehabt. Esser, bei der Übernahme Anfang 2000 seit achtMonaten Vorstandsvorsitzender, hatte neben vertraglichen Abfindungenvon rund 15 Millionen Euro einen Bonus von knapp 16 Millionen Euroerhalten. Insgesamt waren 57 Millionen Euro an Manager und Ex-Vorstände ausgeschüttet worden.

Bundesanwalt Gerhard Altvater warf auch dem früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel Untreue vor, obwohl er sich bei denPrämienbeschlüssen der Stimme enthalten hatte. Zwickel habe durchseine Teilnahme an den Sitzungen die Beschlussfähigkeit des Gremiumshergestellt und so die «pflichtwidrigen Beschlüsse» ermöglicht.Zwickels Verteidiger Jürgen Pauly entgegnete, es gebe keine«Rechtspflicht zum Boykott» von Präsidiumssitzungen, sondern - imGegenteil - eine Pflicht zur Teilnahme.

Senatsvorsitzender Klaus Tolksdorf, der sich bereits am Donnerstagskeptisch über die Freisprüche geäußert hatte, bezeichnete die Esser-Prämie am Freitag erneut als «Geschenk», auf die der Vorstandschefnach seinem Vertrag keinen Anspruch gehabt habe. Essers Anwalt SvenThomas verwies darauf, dass solche Prämien nach den Regeln derUnternehmensführung als nachträgliche, an Leistung und Erfolgorientierte Vergütung einzustufen seien. Nach Altvaters Worten habenAckermann und Zwickel auch bei der Gewährung einer Prämie von gutdrei Millionen Euro an den ebenfalls angeklagten Ex-AufsichtsratschefJoachim Funk Gelder des Unternehmens veruntreut. Dass sie dieZahlungen irrig für erlaubt halten durften - wie das Landgerichtihnen zugute gehalten hatte -, sei nicht ersichtlich.