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Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht: Moslem klagt wegen Alkohol

24.02.2011, 22:09
Ein junger Mann greift in ein Regal mit Alkoholmischgetränken in einem Stuttgarter Getränkemarkt. (FOTO: DPA)
Ein junger Mann greift in ein Regal mit Alkoholmischgetränken in einem Stuttgarter Getränkemarkt. (FOTO: DPA) dpa

ERFURT/DAPD. - "Zum derzeitigenStand ist es nicht hinreichend geklärt, obeine Weiterbeschäftigung des Klägers in einemanderen Einsatzbereich innerhalb des Unternehmensmöglich wäre", sagte Richter Gerhard Kreft.

Dem Kläger war im März 2008 gekündigt worden,nachdem er sich geweigert hatte, im Supermarktseines Arbeitgebers Alkohol einzusortieren.Der Mann hatte sich dabei auf die Religionsfreiheitberufen. Weil er zu Beginn seiner Anstellungnicht mit dem Alkoholverkauf in Berührunggekommen sei, habe er auch nicht damit rechnenmüssen, später für derartige Arbeit infragezu kommen, sagte sein Anwalt.

Während die fristlose Kündigung bereits ineinem früheren Prozess für ungültig erklärtworden war, will der Kläger nun die Rücknahmeder ordentlichen Kündigung bewirken. SeinerAnsicht nach gibt es in dem 160-Mitarbeiter-Betriebgenügend Arbeitsfelder, in denen sein Mandantnicht mit Alkohol in Berührung kommt, sagteder Anwalt. Weil er seine Arbeit behaltenwolle, lehne der Mann auch eine Abfindungab.

Das Alkoholverbot im Islam geht auf den Koranzurück. In den Versen 90 und 91 der fünftenSure werden die Gläubigen vor der berauschendenWirkung gewarnt und zum Verzicht aufgefordert.Gleiches gilt für Drogen, während der Genussvon Zigaretten von einigen Gelehrten lediglichals verpönt interpretiert wird. Als verboten,gilt unter Traditionalisten auch der Verkaufvon Alkohol. Allerdings fehlt dem Islam eineletztinstanzliche Autorität. Daher gibt eszu vielen Verhaltensfragen Debatten.