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BND muss Archiv nicht öffnen BND muss Archiv nicht öffnen: Gericht verweigert Einsicht in Barschel-Akten

27.11.2013, 11:39
Akten liegen auf einem Tisch
Akten liegen auf einem Tisch dpa/Symbol Lizenz

Leipzig/afp - Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine Archive im Fall des vor 26 Jahren unter ungeklärten Umständen verstorbenen CDU-Politikers Uwe Barschel nicht vorzeitig öffnen. Dem Bundesarchivgesetz zufolge ist die öffentliche Einsicht und Benutzung der entsprechenden Unterlagen erst nach 30 Jahren möglich, betonte das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil. Eine Verkürzung der 30-Jahres-Frist sei laut Gesetz nicht vorgesehen, heißt es in der Entscheidung (Az. 6 A 5.13).

Damit scheiterte die Klage des „Bild„-Chefreporters Hans-Wilhelm Saure. Er wollte herausfinden, welche Rolle der BND in der Affäre um den einstigen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten spielte. Angeblich soll sich ein Mitarbeiter des Geheimdienstes zum Zeitpunkt von Barschels ungeklärtem Tod in dessen Hotel „Beau Rivage“ in Genf aufgehalten haben. Barschel war dort im Oktober 1987 tot in einer Badewanne gefunden worden. Der CDU-Politiker war wenige Tage zuvor wegen der Affäre um schmutzige Wahlkampfaktionen gegen Oppositionsführer Björn Engholm (SPD) zurückgetreten.

Den Leipzigern Richtern zufolge sind Behörden wegen des Grundrechts auf Pressefreiheit zwar grundsätzlich verpflichtet, Journalisten auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber im aktuellen Fall nicht zu einem Recht auf Nutzung der Akten vor Ablauf der 30-Jahres-Frist. Dies gelte zunächst unabhängig davon, dass darüber hinaus Akten auch dann noch verschlossen bleiben können, wenn dies dem „öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung“ dient.